Grenzwert für Blei im Trinkwasser verschärft

Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises weist darauf hin, dass nach der Trinkwasserverordnung des Landes seit dem 01.12.2003 der Grenzwert für Blei im Trinkwasser von bisher 0,04 mg/l auf 0,025 mg/l gesenkt wurde. Eine weitere Sendung des Bleigehalts auf 0,01 mg/l ist ab dem 01.12.2013 vorgesehen.

Nach Erkenntnissen des Kreisgesundheitsamtes sind im Oberbergischen Kreis keine Wasserleitungen aus Blei für die Trinkwasserversorgung vorhanden. Lediglich bei Hausanschlussleitungen bzw. bei der Hausinstallation können in der Vergangenheit evtl. Bleirohre verwendet worden sein. Durch die stufenweise Absenkung des Grenzwertes wird den Hauseigentümern die Möglichkeit eingeräumt, noch evtl. vorhandene Leitungen aus Blei in einem überschaubaren Zeitrahmen auszutauschen.

Da bleihaltiges Wasser zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen kann, empfiehlt das Kreisgesundheitsamt kein Trinkwasser aus Bleileitungen insbesondere für die Zubereitung von Säuglingsnahrung zu verwenden. Stattdessen soll ein für die Säuglingsernährung als geeignet gekennzeichnetes abgepacktes Wasser oder ein Trinkwasser einwandfreier Beschaffenheit genommen werden. Bevor Nahrungsmittel für Jugendliche und Erwachsene zubereitet werden, sollte das Wasser auch Bleileitungen vorsorglich eine Minute ablaufen. Eine zuverlässige Senkung des Bleibehaltes ist damit allerdings nicht gewährleistet.

Wichtiger Hinweis für Hauseigentümer:
Zur Finanzierung des Austauschs von Bleileitungen stehen bundesweit Fördermittel aus dem Wohnraum-Modernisierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung (http://www.kfw.de, Programm-Nr. 133, Merkblatt 140690 vom April 2003).

Für die Beantwortung evtl. Rückfragen steht das Kreisgesundheitsamt unter der Telefon-Nummer 02261/88-5326 gerne zur Verfügung.

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