Bei der Mitgliederversammlung der Landsmannschaft machte Günther Bartesch auf einige wichtige Dinge, bezüglich der Beschaffung von Urkunden und Dokumenten aus Rumänien, aufmerksam. Nachfolgend eine Zusammenfassung:
Deutsches Standesamtwesen – Ausländische Urkunden
Seit 1992 werden nur originale Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden mit den deutschen Übersetzungen akzeptiert. Oder eine beglaubigte Abschrift dieser Dokumente. Keine Fotos.
Geburtsurkunde
Jede (ledige) Person, die im Ausland geboren ist, hat eine original Geburtsurkunde zu besitzen.
Heiratsurkunde
Das Gleiche gilt bei verheirateten Personen, die im Ausland geheiratet haben und bis heute noch kein Familienbuch beim Standesamt beantragt haben.
Scheidung
Personen, die im Ausland geschieden worden sind und nicht wieder geheiratet haben sollten neben ihrer Geburtsurkunde auch das originale Scheidungsurteil mit der vom Amtsgericht vermerkten Rechtskraft besitzen.
Sterbeurkunde
Genauso betrifft es Personen, die verheiratet waren und deren Ehepartner im Ausland verstorben ist. Dort ist die originale Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners von Nöten. Wer diese Urkunden nicht besitzt, sollte sich umgehend persönlich darum bemühen. Diese Urkunden werden laut Abkommen mit Deutschland von jedem Standesamt in Europa an die jeweilige Person ausgehändigt. Für die Personen, denen es nicht möglich ist persönlich diese Urkunden zu beantragen und abzuholen, besteht die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen. Das Vollmachtsverfahren muss seit Januar 2003 auch in Siebenbürgen, Rumänien nach dem Haager Abkommen geschehen. Das bedeutet, dass über einen Notar und das jeweilige Landgericht die Vollmacht zu beantragen ist. Wer diese Urkunden besitzt, sollte prüfen, ob die Namen richtig geschrieben sind. Zum Beispiel Ecaterina statt Katharina, Mihai statt Michael, Georghe statt Georg. Wo es nicht richtig geschrieben ist, sollte es von jedem persönlich beim Standesamt per „Namenserklärung“ umgehend erledigt werden. Für weitere Informationen diesbezüglich steht jedem sein zuständiges Standesamt und auch Herr Bartesch zur Verfügung.
Renten-Neuberechnung der Auslandsarbeitszeiten
Die Besorgung der Unterlagen aus den rumänischen Archiven erweist sich als sehr schwierig. Dabei gelten dieselben Regeln wie im Standesamtwesen, wobei zu erwähnen ist, dass die Gebührenordnung eskaliert ist, was die Rumänischen Behörden anbelangt. Herr Bartesch bittet jeden, der nicht länger als 10 Jahre in Rumänien gearbeitet hat, erst zu prüfen, ob sich der Aufwand lohnt, die hier angesprochenen Dokumente zu beschaffen.