Um den durch die Arbeitsstättenverordnung vorgeschriebenen Nichtraucherschutz zu realisieren, wird ab dem 1. Juli 2005 ein generelles Rauchverbot im Rathaus in Wiehl in Kraft treten. Aber nicht nur im Rathaus selbst ist das Rauchen verboten, sondern auch in den folgenden Außenstellen:
- dem Jugendamt
- den städtischen Kindergärten Marienhagen, Weiershagen und Wiehl
- der Bücherei einschl. der Nebenstellen in Bielstein und Drabenderhöhe
- dem Jugendheim Drabenderhöhe
- dem Jugendzentrum Wiehl
- dem Jugendtreffpunkt „Ufo“
- den Räumlichkeiten der „OASe“
- dem Bauhof
- der Gärtnerunterkunft.
Für den Bereich der Schulen besteht bereits ein gesetzliches Rauchverbot.
Das Rauchverbot gilt ohne Einschränkung für den gesamten Bereich der jeweiligen Einrichtung einschließlich der Flure, Treppenhäuser, Kantine, Sitzungsräume und sanitären Anlagen und wird durch eine entsprechende Beschilderung unterstützt.