Frauenchor Drabenderhöhe: Gemütlicher Nachmittag

Für Inaktive und Freunde(-innen) des Chores veranstaltet der Frauenchor Drabenderhöhe am Samstag, 12.11.2005 im Gemeindehaus Drabenderhöhe um 15.00 Uhr wieder einen gemütlichen Nachmittag.

Die Sängerinnen unterhalten mit einem Programm aus Liedern und Theaterstückchen. Natürlich wird sich auch ums leibliche Wohl gekümmert mit selbstgebackenem Kuchen, Kaffee und anderen Getränken.

Alle Inaktiven, Freunde und Interessierte sind zu diesem Beisammensein herzlich eingeladen.

Drabenderhöher Oktoberfest 2005

Obwohl in München auf den Wies’n das Oktoberfest schon längst verklungen ist, konnte man in Drabenderhöhe am Wochenende, so wie es sich für ein zünftiges Oktoberfest gehört, auf Einladung des MGV, noch ausgiebig bayerische Spezialitäten genießen. Am Samstag war Tanz mit der Melzer-Band angesagt und am Sonntag füllte sich das Hermann-Oberth-Haus bereits ab 11:00 Uhr. Den traditionellen Frühschoppen begleitete die Siebenbürger Trachtenkapelle musikalisch. Am Nachmittag gab es Kaffee und Kuchen.

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BV 09: Es geht weiter bergauf

Beim Heimspiel gegen den SV Union Rösrath schoss Holger Esche in der 10. Minute das erste Tor für Drabenderhöhe, fünf Minuten später war Werner Thies an der Reihe mit Toreschießen. Kurz nach dem Seitenwechsel folgte das 3:0 durch Christian Heim. Zwar holten die Rösrather danach wieder auf, aber nach 90 Minuten stand es schließlich 4:2 für Drabenderhöhe. In der Tabelle kletterten die Höher von Platz 15 auf Platz 13 hoch.

Am nördlichen Drabenderhöher Ortseingang wird ein Plus-Markt gebaut

Ein neuer Investor, die Firma Schoofs Immobilien GmbH aus Kevelaer, wird den schon länger geplanten Supermarkt – etwas kleiner als bisher vorgesehen – am nördlichen Drabenderhöher Ortseingang aufbauen. Es wird nur eine Einfahrt geben und auf eine Metzgerei wird verzichtet. Dafür wird es eine Bäckerei mit eigenem Eingang geben, die eventuell auch sonntags öffnen könnte. Die Eröffnung des Drabenderhöher Plus-Marktes, der für einen Discounter eine eher ungewöhnliche Architektur haben wird, ist für das kommende Jahr geplant.

Hobby-Tierhalter aufgepasst: Auch Höher Hühner müssen in den Stall

Zur Abwehr der Vogelgrippe gilt in ganz Deutschland ab sofort eine weitestgehende Stallpflicht für Geflügel. Eine entsprechende Eilverordnung ist am 19. Oktober nach einer Telefonkonferenz mit den Landesministerien erlassen worden, wie das Verbraucherschutzministerium mitteilte.

Das „Aufstallungsgebot“ gilt sowohl für gewerbliche als auch für Hobby-Tierhalter. Bis zu 25.000 Euro Bußgeld droht bei Zuwiderhandeln.

Die Tierseuchenexperten des Bundes und aller Bundesländer hatten sich am 18. Oktober in Bonn darauf geeinigt, diejenigen Gebiete auszuweisen, in denen risikoorientiert die Aufstallung des Geflügels angeordnet werden soll. Die jetzt in Kraft getretene Eilverordnung geht über diese Maßnahmen hinaus, weil sich das Risiko einer Verbreitung in Deutschland verstärkt hat.

„Das Geflügel muss in den Stall“, sagt Dr. Hans-Georg Franchy, Amtstierarzt für den Oberbergischen Kreis.


Dr. Hans-Georg Franchy, Amtstierarzt für den Oberbergischen Kreis.

Da die Vogelgrippe erstmals im europäischen Teil Russlands aufgetreten ist, hat Bundesminister Jürgen Trittin eine Eilverordnung erlassen, die am Samstag, 22. Oktober, in Kraft tritt. Aus der betroffenen Region werden Zugvögel auch in Deutschland erwartet. Die Stallpflicht soll helfen, das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

„Ab sofort spielt es keine Rolle mehr, wie viele Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse jemand hat, auch einzelne Tiere gehören in einen geschlossenen Stall“, weist Dr. Franchy auf die Verschärfung der bisher gültigen Verordnung hin. Als geschlossen gilt ein Stall, wenn er über vier Wände und ein Dach verfügt. Ausnahmen von der Stallpflicht sind nur unter strengen Auflagen möglich. In diesen Fällen muss sichergestellt werden, dass von oben kein Kot von Zugvögeln in den Auslauf fallen kann. Die Seiten sind beispielsweise mit Netzen so zu sichern, dass ein Kontakt zu Wildvögeln nicht möglich ist.

„Jeder, der sein Geflügel nicht in einem Stall unterbringen kann, muss das beim Veterinäramt umgehend anzeigen, oder eine Ausnahmegenehmigung beantragen“, sagt Dr. Franchy. Zusätzlich müssen Tiere, die nicht im Stall gehalten werden können, mindestens einmal monatlich vom Hoftierarzt untersucht werden, dies ist von den Haltern zu dokumentieren.

Für Bestände die eine Ausnahmegenehmigung mit Auflagen erhalten, werden zudem Blutuntersuchungen fällig. „Gerade für Halter weniger Tiere dürfte es aber relativ unproblematisch sein, diese unverzüglich aufzustallen. Sie müssen den Tieren ja auch sonst einen Schutz vor Füchsen oder sehr kalten Temperaturen bieten“, so Dr. Franchy. Mit Blick auf das gestiegene Risiko hält er es für vertretbar, dass das Geflügel bis zum 15. Dezember auf Auslauf verzichtet.

„Falls die Unachtsamkeit einzelner Geflügelhalter dazu beitragen würde, dass die Vogelgrippe im Kreis ausbricht, wären die Folgen wesentlich gravierender. Geflügel müsste getötet werden, Menschen müssten mit Einschränkungen rechnen.“

„Alle Mitarbeiter des Kreisveterinäramtes werden ab der kommenden Woche bei Außenterminen ganz besonders auf das Geflügel und seine Haltung achten“, kündigt der Leiter des Veterinäramtes an.

Für Geflügelhalter besteht eine Meldepflicht. Das Anmeldeformular finden Sie unter www.obk.de.