Der Landesverfassungsgerichtshof Münster hat heute die geplante Zusammenlegung der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen mit der Europawahl am 7. Juni für unvereinbar erklärt.
Wie NRW-Innenminister Dr. Ingo Wolf daraufhin mitteilte, wird die Kommunalwahl auf den 30. August verlegt. Zu den Folgen des neuen Wahltermins sagt Kreisdirektor Jochen Hagt in seiner Funktion als Kreiswahlleiter: „Die Kreisverwaltung hatte sich auf den Wahltermin 7. Juni vorbereitet, nun werden sich die Fristen zur Einreichung von Wahlvorschlägen verlängern.“ Zudem benötigen die Kommunen für den neuen Wahltermin Wahlhelfer und Wahlvorstände. In rund 290 Wahllokalen kreisweit sind das jeweils sechs bis sieben Personen. Für die Entschädigung der Wahlhelfer und -Vorstände entstehen Kosten in Höhe von 36.000 bis 42.000 Euro. Auch der Oberbergische Kreis muss für den 30. August Personal zur Verfügung stellen. „Kosten entstehen auch für die erneute Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen“, so Hagt.
Landrat Hagen Jobi aus Drabenderhöhe sagt zu dem heutigen Urteil: „Ich freue mich auf die Wahl. Als Landrat gilt für mich, weiterhin mit Vernunft und Verantwortung gute Arbeit für Oberberg zu leisten.“