Nordrhein-Westfalen weist in Kürze ein Wolfsverdachtsgebiet „Oberbergisches Land“ aus. Fotonachweise und genetische Spuren an gerissenen Nutz- und Wildtieren legen nahe, dass ein Wolf im Oberbergischen Land zwischen der Bundesautobahn A3 im Westen, der Bundesautobahn A4 im Norden und der Landesgrenze nach Rheinland-Pfalz im Südosten ortstreu geworden ist.
Derselbe Wolf wurde auch im Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Vor diesem Hintergrund wird das Umweltministerium noch in dieser Woche erstmals ein „Wolfsverdachtsgebiet“ für die Region „Oberbergisches Land“ ausweisen.
Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Wildgehege können damit in Kürze Förderungen für Maßnahmen zum Herdenschutz, also zur Prävention, beantragen. Förderfähige Maßnahmen zum Herdenschutz sind zum Beispiel wolfsabweisende Zäune sowie entsprechendes Zubehör. Förderanträge werden durch die Bezirksregierung Köln entgegengenommen und bearbeitet.
Weitergehende Informationen zum neuen Verdachtsgebiet und den bereits bestehenden Wolfsgebieten, Grundwissen zum Wolf und dem Umgang mit ihm sowie zum bestehenden Förderrahmen, sind im Internet in dem öffentlich zugänglichen Wolfsportal www.wolf.nrw abrufbar. Das Wolfsportal wird vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen tagesaktuell gehalten.