Der Oberbergische Kreis erlässt Allgemeinverfügung zur Verhütung der Weiterverbreitung und Bekämpfung von SARS-CoV-2 Virus-Infektionen. Diese gilt ab dem 19. März 2020 ab 00:00 Uhr.
Der Oberbergische Kreis hat heute eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) erlassen.
Die Allgemeinverfügung kann hier eingesehen werden.
In der Allgemeinverfügung sind die kontaktreduzierenden Maßnahmen beschrieben, die im Oberbergischen Kreis gelten – z.B. Veranstaltungsverbot, Schließungen von Einrichtungen und Begegnungsstätte oder dem Verhalten nach Rückkehr aus Risikogebieten. „Mit diesem Regelwerk haben wir die Basis für ein einheitliches Handeln im Kreis geschaffen. Die Städte und Gemeinden müssen hierdurch keine individuellen Verfügungen zum mehrfach ergänzten Erlass des Landes erstellen“, erklärt Landrat Jochen Hagt das Vorgehen.