Der Oberbergische Kreis hat heute aufgrund einer weiteren Landesweisung eine weitere Allgemeinverfügung für das gesamte Kreisgebiet veröffentlicht.
Darin sind Maßnahmen zur Verhütung der Weiterverbreitung und Bekämpfung von SARS-CoV-2 Virus-Infektionen beschrieben. Sie gelten für sämtliche Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch, tagesstrukturierenden Einrichtungen der Eingliederungshilfe
(Werkstätten, Tagesstätten oder sonstige vergleichbare Angebote) sowie Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.
Den Nutzerinnen und Nutzer wird zunächst bis zum 19. April 2020 der Zutritt versagt – Ausnahmefälle werden in der Verfügung beschrieben. Die Regelungen gelten auch für Bildungseinrichtungen für berufsvorbereitende und ausbildende Maßnahmen, die sich an Menschen mit Behinderungen richten, wie z. B. Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke, Berufliche Trainingszentren.
Die Allgemeinverfügung kann hier eingesehen werden.