Das Thema Dichtheitsprüfung hat in den vergangen Jahren immer wieder zu heftigen Diskussionen geführt.
Inzwischen sind die älteren privaten Abwasserleitungen geprüft worden. Noch aus stehen die Prüfungen der Kanäle, die nach dem 1. Januar 1965 (Wohnhäuser) bzw. nach dem 1. Januar 1990 (Industrie und Gewerbe) gebaut worden sind. Die Pflicht dazu ist in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) festgelegt. Demnach müssen in Wasserschutzzonen Dichtheitsprüfungen der Abwasserleitungen durchgeführt werden. Im Wiehler Stadtgebiet besteht im Raum Drabenderhöhe eine festgesetzte Wasserschutzzone der Stufe III.
Ursprünglich sollten die noch ausstehenden Leitungen bis zum Jahresende 2020 geprüft sein. Der nordrhein-westfälische Landtag hat allerdings im Dezember 2019 eine Änderung der Pflicht zur Durchführung einer Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten beschlossen. Voraussichtlich wird das Verfahren zu einer endgültigen Änderung der SüwVO Abw bis in die zweite Jahreshälfte 2020 andauern.
Daher empfiehlt die Stadt Wiehl: Solange es noch keine eindeutige Rechtslage gibt, sollten Eigentümer zunächst einmal abwarten. Erst wenn feststeht, wie die geänderte SüwVO Abw tatsächlich aussieht, scheint es sinnvoll, gegebenenfalls weitere Maßnahmen einzuleiten.
Unabhängig von den Änderungen bleibt die Pflicht der Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen unverändert bestehen, wenn diese erstmalig errichtet oder wesentlich geändert werden. Auch die geltenden Regelungen zur Prüfung industrieller oder gewerblicher Abwasseranlagen sollen unberührt bleiben. Weiterhin empfehlen wir, Dichtheitsprüfungen nach vorheriger Rücksprache mit uns durchzuführen. Entsprechende Auskünfte erteilen die oben genannten Ansprechpartner.
Liste Sachkundiger für Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen (PDF)
Weitere Sachkundige finden Sie auf der Internetseite des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm)