Ergänzend zu den Regeln der Corona-Schutzverordnung NRW gelten im Oberbergischen Kreis auch weiterhin zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen. Die Kreisverwaltung verlängert die bestehenden Maßnahmen bis einschließlich 21. März 2021.
Neu hinzu kommt eine Vorgabe für die Durchführung von Sportunterricht in geschlossenen Räumlichkeiten.
Folgende Regelungen gelten bis einschließlich 21. März 2021 im Oberbergischen Kreis:
• Kontaktbeschränkung für den öffentlichen und privaten Bereich: Zulässig ist die Zusammenkunft von max. zwei Haushalten bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen (Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind ausgenommen).
• Begrenzte Teilnehmerzahl und begrenzte Dauer von Versammlungen zur Religionsausübung.
• Bei der Nutzung von Fahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen muss eine medizinische Maske getragen werden.
• FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen sowie in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe.
• Der Sportunterricht der Schulen in geschlossenen Räumlichkeiten ist nur zulässig, wenn die für den Sportunterricht verantwortlichen Personen sicherstellen, dass die an dem Sportunterricht teilnehmenden Personen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Andernfalls ist der Sportunterricht in geschlossenen Räumlichkeiten untersagt.
Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen wird die zeitliche Begrenzung von Versammlung zur Religionsausübung von 45 auf 90 Minuten angehoben.
Infektionsgeschehen weiterhin diffus
Das Infektionsgeschehen im Oberbergischen Kreis ist nach wie vor diffus. Viele Personen steckten sich in den vergangenen Tagen im privaten Umfeld an. Derzeit gibt es keine Ausbrüche in stationären Pflegeeinrichtungen mehr. Weiterhin gibt es mehrere Ausbruchsgeschehen in verschiedenen Unternehmen im gesamten Kreisgebiet. Einzelne Infektionen aus dem häuslichen Bereich wurden in den vergangenen Tagen auch in Schulen und Kindertagesstätten eingetragen. „Hier ist schnell ein größerer Personenkreis betroffen, weshalb dann meist eine Allgemeinverfügung zur Quarantäneanordnung veröffentlicht wird. Nach RKI-Richtlinie setzten wir beim Nachweis einer Virusmutante in einer Einrichtung zudem auf die sogenannte Cluster-Quarantäne. Dabei wird ein ganzer Bereich unter Quarantäne gestellt, der einen potenziellen Kontakt hatte“, erklärt Kaija Elvermann, Leiterin des Gesundheitsamtes.
„Die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis schwankt um den Schwellenwert von 100. Unser Ziel muss weiterhin sein, das Infektionsgeschehen im Oberbergischen Kreis zu reduzieren und landesdurchschnittliche Inzidenzwerte zu erreichen“, sagt Landrat Jochen Hagt. Insbesondere vor dem Hintergrund der auf Landesebene beschlossenen Öffnungsschritte und der gleichzeitigen Verbreitung der ansteckenderen Virusmutanten sei Vorsicht geboten. Jeder persönliche Kontakt berge ein Risiko. Deshalb sollten Kontakte weiterhinauf das absolut notwendige Minimum reduziert werden. Der Landrat ruft dazu auf, die bekannten Hygieneregeln und die bestehenden Regelungen einzuhalten.
Zusätzliche Impftermine
Ab Montag (15. März 2021) können im Oberbergischen Kreis 14 Tage lang 2.000 zusätzliche Impftermine für Personen über 80 Jahren angeboten werden. Das Angebot richtet sich an Personen, die noch keinen Impftermin vereinbart haben oder einen späten Impftermin in den kommenden Monaten erhalten haben. Ein Termin kann ab sofort über die bundesweite Service-Hotline 0800-116117-01 der Kassenärztlichen Vereinigung und unter www.116117.de vereinbart werden. Die Impfungen werden im oberbergischen Impfzentrum in Gummersbach durchgeführt.
Möglich wird das zusätzliche Terminkontingent, weil das Land Nordrhein-Westfalen in den nächsten zwei Wochen 600 zusätzliche Impfdosen bereitstellt. Darüber hinaus hat das Impfzentrum Zugriff auf weitere 1.400 Impfdosen. Diese Dosen konnten bisher aus organisatorischen Gründen nicht verimpft werden. Ralf Schmallenbach, Gesundheitsdezernent und Leiter des Impfzentrums, erklärt: „Bei der Kalkulation der Impftermine gilt die Vorgabe, dass mit jedem gelieferten Impfstoff-Fläschchen, dem sogenannten Vial, sechs Impfungen durchgeführt werden können. Oftmals können aber sogar sieben Dosen entnommen werden. Darauf gibt es aber keine Garantie. Das Plus darf die Kassenärztliche Vereinigung nach Landesvorgabe deshalb bei der Vergabe der Impftermine nicht miteinkalkulieren. Es könnte sonst zu einer Überbuchung kommen und wir müssten dann eventuell Menschen wieder nach Hause schicken, weil nicht genügend Impfstoff bereitsteht.“ Aktuell komme es deshalb regelmäßig vor, dass am Ende eines Impftages nach Durchführung aller Termine und der Verimpfung aller angebrochenen Vials ein ungeöffnetes Vial überbleibt.
„Die Personen, die aktuell für die Impfung mit Biontech priorisiert sind, sind über 80 Jahre alt. Diese Personen sind oft eingeschränkt mobil. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es schwer möglich ist, am Ende eines Impftages ausreichend Personen zu erreichen, die bereit sind, relativ spontan ins Impfzentrum zu kommen“, sagt Ralf Schmallenbach. Deshalb würden für die übrig gebliebenen Vials nun ganz bewusst zusätzliche Termine bereitgestellt: „Das schafft Planbarkeit für die Impflinge und das Impfzentrum. Dieses Vorgehen ist mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen abgestimmt.“
Erste Impfungen von immobilen Personen mit Pflegegrad 4 und 5
Neben dem zusätzlichen Terminkontingent für Personen über 80 Jahren, die in der eigenen Häuslichkeit leben, können im Oberbergischen Kreis ab nächster Woche Mittwoch (17.03.2021) auch erste immobile pflegebedürftige Personen zu Hause geimpft werden. „Das Land stellt 300 Impfdosen Biontech-Impfstoff für bettlägerige Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 bereit. Es können zunächst rund 100 Haushalte besucht werden, in denen eine pflegebedürftige Person und bis zu zwei pflegende Angehörige geimpft werden können“, berichtet Gesundheitsdezernent Ralf Schmallenbach. Die Impfungen werden über die Hausärztinnen und Hausärzte durchgeführt. Diese erhalten nach Landesvorgabe fertig aufbereitete Spritzen und entscheiden anhand ihrer Patientenkartei, welche Personen geimpft werden können. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen nicht selbst aktiv werden.
Kostenfreie Schnelltests
Im Oberbergischen Kreis sind bisher 30 Teststellen zugelassen, die Bürgerinnen und Bürgern einmal pro Woche einen kostenfreien Schnelltest anbieten.
Unter www.obk.de/teststellen stellt der Oberbergische Kreis die Liste aller aktuell zugelassenen Teststellen bereit, die im Kreisgebiet kostenfreie Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger anbieten. Aktuell sind 30 Teststellen in allen Kommunen des Kreises zugelassen. 25 davon sind bereits einsatzbereit. Grundsätzlich sollten die Bürgerinnen und Bürger vor Aufsuchen der Teststellen Kontakt mit den Anbietern aufnehmen. Die Liste der Einrichtungen wird fortlaufend ergänzt, wenn weitere Angebote hinzukommen.
Laut der aktuellen Coronavirus-Testverordnung des Bundes haben asymptomatische Personen mindestens einmal pro Woche Anspruch auf eine kostenfreie Testung mittels Schnelltest (POCAntigen- Test). Die aktuelle Corona-Schutzverordnung NRW sieht einige Lockerungen in Nordrhein- Westfalen vor. In manchen Fällen ist ein negatives Schnelltest-Ergebnis erforderlich, um ein Angebot wahrnehmen zu dürfen, so zum Beispiel für Kosmetikbehandlungen.
Derzeit sind 396 Personen aus dem Oberbergischen Kreis positiv auf SARS-CoV-2 getestet
Seit Beginn der Pandemie wurden im Oberbergischen Kreis 9.145 Personen positiv auf SARS-CoV-2 getestet (laborbestätigte Fälle). Davon konnten bereits 8.581 Personen als genesen aus der Quarantäne entlassen werden. Aktuell sind 396 Personen positiv auf das Virus getestet (laborbestätigte Fälle). Es werden derzeit 46 Personen stationär in Krankenhäusern behandelt, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden sind. Sechs der 46 stationär behandelten Personen werden derzeit beatmet. Alle positiv getesteten Personen befinden sich in angeordneter Quarantäne. Wie berichtet, sind im Oberbergischen Kreis 168 Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Virus getestet worden waren.
Virusmutanten im Kreisgebiet
Bei derzeit 47 % der aktuell positiv getesteten Personen wurde eine Virusmutante nachgewiesen. Die britische Virusmutante B.1.1.7 konnte bisher 492 Mal im Oberbergischen Kreis nachgewiesen werden. Die Südafrikanische Variante insgesamt 12 Mal.
Lage im Oberbergischen Kreis im Kurzüberblick
Stand der Fallzahlen: 15.03.2021, 00:00 Uhr
In Klammern: Veränderung zum Stand 14.03.2021, 00:00 Uhr
7-Tage-Inzidenz im Oberbergischen Kreis: 104,8 (-11,4)
Laborbestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie: 9.145 Personen (+3)
Von den laborbestätigten Fällen (positives Laborergebnis) sind:
– aktuell positiv getestet (in angeordneter Quarantäne): 396 Personen (-42)
-bereits genesen und aus Quarantäne entlassen: 8.581 Personen (+45)
-verstorben: 168 Personen (=)
Personen in angeordneter Quarantäne: 1.046 Personen (-41)
Anzahl der aktuell positiv getesteten Personen (laborbestätigte Fälle) in den kreisangehörigen Kommunen
Stand der Fallzahlen: 15.03.2021, 00:00 Uhr
Bergneustadt: 47
Engelskirchen: 59
Gummersbach: 100
Hückeswagen: 17
Lindlar: 8
Marienheide: 16
Morsbach: 17
Nümbrecht: 32
Radevormwald: 12
Reichshof: 19
Waldbröl: 29
Wiehl: 28
Wipperfürth: 12