Der Krisenstab des Oberbergischen Kreises entschied in seiner letzten Sitzung, die zusätzlichen Corona-Schutzmaßnahmen für das Kreisgebiet weitestgehend um drei Wochen zu verlängern. Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt auf 180,5.
Aktuell sind im Oberbergischen Kreis 832 Personen positiv auf das Virus getestet (laborbestätigt durch PCR-Test). Es werden derzeit 86 Personen stationär in Krankenhäusern behandelt, die positiv auf SARSCoV- 2 getestet worden sind. Elf der 86 stationär behandelten Personen werden derzeit beatmet. Alle positiv getesteten Personen befinden sich in angeordneter Quarantäne. Wie berichtet, sind im Oberbergischen Kreis 186 Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Virus getestet worden sind.Aktuell sind 832 Personen positiv auf das Virus getestet (laborbestätigt durch PCR-Test). Es werden derzeit 86 Personen stationär in Krankenhäusern behandelt, die positiv auf SARSCoV- 2 getestet worden sind. Elf der 86 stationär behandelten Personen werden derzeit beatmet. Alle positiv getesteten Personen befinden sich in angeordneter Quarantäne. Wie berichtet, sind im Oberbergischen Kreis 186 Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Virus getestet worden sind.
Lage im Oberbergischen Kreis im Kurzüberblick
Stand der Fallzahlen: 12.04.2021, 00:00 Uhr
In Klammern: Veränderung zum Stand 11.04.2021, 00:00 Uhr
Sieben-Tage-Inzidenz im Oberbergischen Kreis: 180,5 (+12,9)
Positiv getestete Personen (PCR-Test) seit Pandemiebeginn: 11.021 (+39)
Von den positiv getestete Personen (laborbestätigt durch PCR-Test) seit Pandemiebeginn sind:
• aktuell positiv getestet (in angeordneter Quarantäne): 832 (+39)
• bereits genesen und aus Quarantäne entlassen: 10.003 (=)
• verstorben: 186 (=)
Personen in angeordneter Quarantäne: 1.615 (+63)
Anzahl der aktuell positiv getesteten Personen (laborbestätigt durch PCR-Test) in den kreisangehörigen Kommunen
Stand der Fallzahlen: 12.04.2021, 00:00 Uhr
Bergneustadt: 83
Engelskirchen: 35
Gummersbach: 195
Hückeswagen: 25
Lindlar: 39
Marienheide: 54
Morsbach: 36
Nümbrecht: 51
Radevormwald: 60
Reichshof: 28
Waldbröl: 107
Wiehl: 64
Wipperfürth: 55
Corona-Schutzmaßnahmen werden um drei Wochen verlängert
Der Krisenstab des Oberbergischen Kreises entschied in seiner letzten Sitzung, die zusätzlichen Corona-Schutzmaßnahmen für das Kreisgebiet weitestgehend um drei Wochen zu verlängern. Folgende Maßnahmen sind mit einer neu gefassten Allgemeinverfügung bekanntgemacht worden:
• Kontaktbeschränkung für den privaten Bereich: Zulässig ist die Zusammenkunft von max. zwei Haushalten bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen (Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind ausgenommen).
• Begrenzte Teilnehmerzahl und begrenzte Dauer von Versammlungen zur Religionsausübung.
• Bei der Nutzung von Fahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen muss eine medizinische Maske getragen werden.
• FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen sowie in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe.
• Eingeschränkter Pandemiebetrieb in allen Kindertageseinrichtungen (einschließlich Hort- und Spielgruppen), Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen (Vorgaben siehe „5“ und „Zu 5.“ der Allgemeinverfügung). Der dringende Appell, dass Eltern ihre Kinder im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich selber betreuen, bleibt bestehen.
• Der Freizeit- und Amateursport im Rahmen des § 9 CoronaSchVO ist nur allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht zulässig. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die aufgrund dieser Regelung gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Die Allgemeinverfügung tritt am 12.04.2021 in Kraft und mit Ablauf des 02.05.2021 außer Kraft.
Testpflicht an Schulen
Der Präsenzunterricht an Schulen war im Oberbergischen Kreis ab dem 22.03.2021 ausgesetzt worden. Diese Maßnahme wird nicht verlängert. Das Land Nordrhein-Westfalen gab gestern bekannt, dass die Schulen nach den Osterferien eine Woche lang Distanzunterricht durchführen. Ausgenommen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II inklusive der Qualifikationsphase 1, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf die Prüfungen vorbereiten können.
Weiterhin erklärt das Land NRW in einer Pressemitteilung: „Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden. Die Durchführung des Präsenzunterrichts ab diesem Zeitpunkt erfordert weiterhin unsere strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz sowie ein Fortschreiten des Impfens. Dies soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, erfolgen. Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.“
Landrat Jochen Hagt begrüßt die Testung in den Schulen: „Aus Sicht der unteren Gesundheitsbehörde hat sich ein umfassendes Testen der Bevölkerung als einer der wichtigsten Bausteine zur frühzeitigen Unterbrechung von Infektionsketten bewährt. Da eine Impfung für Kinder unter 16 Jahren nicht zugelassen ist, sind gerade für diese Gruppe der Kinder und Jugendlichen ein regelmäßiges Testen und die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen maßgebliche, präventive Bausteine in der Pandemiebekämpfung.“
Der Oberbergische Kreis hat die weiterführenden Schulen, Berufskollegs und Förderschulen über das notwendige Vorgehen bei Vorliegen positiver Schnelltests informiert. Die Grundschulen erhalten ebenfalls noch weitere Informationen. Die Handlungsempfehlung der Kreisverwaltung sieht zudem vor, die Selbsttests möglichst bereits am jeweils ersten Präsenztag direkt zu Unterrichtsbeginn vorzunehmen. Landrat Jochen Hagt erklärt warum: „Wenn es gelingt, schon sehr frühzeitig die – hoffentlich sehr wenigen – infektiösen Schülerinnen und Schüler zu identifizieren und aus dem Unterrichtsgeschehen herauszunehmen, so steigt die Chance, dass Quarantänemaßnahmen nicht oder jedenfalls nicht in größerer Zahl erforderlich werden.“
„Click & Meet & Test“ statt „Corona-Notbremse“
Die Corona-Schutzverordnung NRW sieht vor, dass in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100 die zum 8. März 2021 vorgenommenen Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden. Die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte haben jedoch die Möglichkeit, auf die „Corona-Notbremse“ zu verzichten und stattdessen die sogenannte „Test-Option“ einzuführen. Nach Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen macht der Oberbergische Kreis weiterhin von dieser Option Gebrauch und verlängert die „Test-Option“ zunächst bis einschließlich 18.04.2021. Am 18.04.2021 läuft die Allgemeinverfügung des Landes zur „Corona-Notbremse“ aus. Es bleibt abzuwarten, ob das Land NRW die Allgemeinverfügung verlängert.
Die Lockerungen, die in NRW zum 08. März 2021 in Kraft getreten sind, bleiben bestehen. Die Angebote, die zum 08. März 2021 wieder möglich wurden, können weiterhin nach Terminvereinbarung wahrgenommen werden. Zusätzlich müssen Kundinnen und Kunden jedoch in diesen Bereichen ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorlegen (Aus „Click & Meet“ wird „Click & Meet & Test“). Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen! „Click & Collect“ – also die Abholung von Waren nach Terminvereinbarung – ist weiterhin ohne Schnelltest möglich.
In folgenden Bereichen müssen Kundinnen und -kunden im Oberbergischen Kreis einen Termin vereinbaren und zudem ein negatives Schnelltest-Ergebnis (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen:
• Zutritt zu Geschäften und Verkaufsstellen, die über den täglichen Bedarf (z.B. Supermarkt, Drogerien, Apotheken, Tierbedarf) hinausgehen. „Click & Meet & Test“ ist u.a. hier erforderlich: Bekleidungsgeschäft, Elektromarkt, Küchenstudio, Reisebüro, Möbelgeschäft.
• Zutritt zu Bibliotheken, Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen
• Zutritt zu geschlossenen Ausstellungsräumen in Zoologischen Gärten und Tierparks sowie zu nicht frei zugänglichen Botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks
• Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen und Handwerksleistungen (insb. Kosmetik, Gesichtsbehandlung, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen).
• In Friseursalons (bereits seit dem 01.03.2021 geöffnet) muss weiterhin in bestimmten Fällen ein negativer Schnelltest vorgelegt werden. Nicht zum Haareschneiden, aber z.B. zum Bartschneiden (die Dienstleistungen, bei denen die Maske abgenommen werden muss). Dies ergibt sich unabhängig von der „Test-Option“ aus der Corona-Schutzverordnung.
Den verbindlichen Wortlaut zu den von der „Test-Option“ betroffenen Bereichen entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises vom 26.03.2021, mit der die Test-Option festgelegt wurde, sowie der Verlängerung der Allgemeinverfügung vom 08.04.2021, die vor Kurzem veröffentlicht wurde (www.obk.de/corona-av).
Die Schnelltests werden kostenlos durch die zugelassenen Teststellen im Kreisgebiet nach Terminvereinbarung durchgeführt. Die Corona-Testverordnung des Bundes sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal die Woche Anspruch auf einen Test haben. Bei Bedarf können Sie sich also auch mehr als einmal pro Woche testen lassen. Die Teststellen (www.obk.de/teststellen) geben eine Bescheinigung über das Testergebnis aus (Vordruck des Landes NRW mit offizieller Teststellennummer). Zwischen der Durchführung des Tests und der Wahrnehmung des Termins höchstens 24 Stunden liegen. Selbsttests werden nicht akzeptiert.
Zweitimpfung mit mRNA-Impfstoff
Personen unter 60 Jahren, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, werden der STIKO-Empfehlung entsprechend bei der Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff geimpft.
Am 30.03.2021 stoppte das Land Nordrhein-Westfalen die Coronaschutz- Impfungen mit AstraZeneca für Personen unter 60 Jahren. Seitdem war unklar, wie es mit den Zweitimpfungen weitergeht, wenn die Erstimpfung mit AstraZeneca bereits durchgeführt worden ist. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat hierzu zwischenzeitlich eine Empfehlung abgegeben. Demnach sollen Personen unter 60 Jahren, die eine AstraZeneca-Erstimpfung erhalten haben, bei der Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech, Moderna) geimpft werden. Die Zweitimpfung soll zwölf Wochen nach der Erstimpfung erfolgen. Das Land Nordrhein- Westfalen folgt der STIKO-Empfehlung und hat die Kreise und kreisfreien Städte mit einem Erlass auf das Vorgehen hingewiesen.
Das oberbergische Impfzentrum nimmt Kontakt zu den betroffenen Personen unter 60 Jahren auf und informiert sie über ihren geänderten Termin zur Zweitimpfung. Die Personen müssen nicht selbst Kontakt mit dem Impfzentrum aufnehmen. Die bisherigen Termine für die Zweitimpfung werden so verschoben, dass der Abstand zwischen der ersten und der zweiten Impfung zwölf Wochen beträgt. Wer einen Impftermin im oberbergischen Impfzentrum hat, wird eindringlich gebeten, passend zur vereinbarten Uhrzeit zu erscheinen. Eine verfrühte Anreise ist nicht notwendig und führt zu unnötigen Wartezeiten.
Das Land Nordrhein-Westfalen weist in seinem Erlass darauf hin, dass Personen unter 60 Jahren, die ausdrücklich eine Zweitimpfung mit AstraZeneca wünschen, diese erhalten können, sofern keine Kontraindikation vorliegt. Die Durchführung der Impfung mit AstraZeneca erfolgt nach ärztlichem Ermessen.
Kurzüberblick – So geht es mit den Zweitimpfungen weiter:
Unter 60 Jahren: mRNA-Impfstoff statt AstraZeneca Bei Personen unter 60 Jahren, die eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, findet die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff, voraussichtlich der Firma BioNTech, in einem Abstand von 12 Wochen statt.
Über 60 Jahren: Erstimpfung AstraZeneca, Zweitimpfung auch Bei Personen über 60 Jahren, die eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, erfolgt die Zweitimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca in einem Abstand von 12 Wochen erfolgen.
Durchgeführte Corona-Schutzimpfungen im Oberbergischen Kreis
Auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung unter https://coronaimpfung.nrw erhalten Sie eine tagesaktuelle Übersicht über die bisher durchgeführten Corona-Schutzimpfungen im Oberbergischen Kreis (Bereich „Aktuelle Impfzahlen aus Nordrhein“ in der Seitenmitte. Klick auf Link „Durchgeführte Impfungen in Nordrhein“.) Die in der Tabelle genannten Werte für den Oberbergischen Kreis umfassen Impfungen im oberbergischen Impfzentrum, in Kliniken, Arztpraxen und durch mobile Impfteams.