Neben den Regelungen der bundeseinheitlichen Corona-Notbremse und der Corona-Schutzverordnung NRW gelten im Oberbergischen Kreis weiterhin zusätzliche Vorgaben für Veranstaltungen zur Religionsausübung sowie eine Maskenpflicht für bestimmte Bereiche.
Im Oberbergischen Kreis greift seit dem 24.04.2021 die bundeseinheitliche Corona-Notbremse. Die Notbremse ist an festgelegte Inzidenz-Schwellenwerte geknüpft und wird im Rahmen des vierten Bevölkerungsschutzgesetzes geregelt. Grundsätzlich gilt die Notbremse für alle Bereiche, die durch das Gesetz geregelt werden. In Bereichen, die nicht durch das Gesetz geregelt werden, greifen weiterhin die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung NRW. Darüber hinaus gelten im Oberbergischen Kreis ergänzende Regelungen, die der Kreis mittels Allgemeinverfügung angeordnet hat. Der Oberbergische Kreis verlängert seine Allgemeinverfügung um drei Wochen. Neu hinzu kommt die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske bei der Bürgertestung. Die zusätzlichen Maßnahmen gelten bis einschließlich zum 24.05.2021.
„Es muss weiterhin unser gemeinsames Ziel sein, Infektionsketten zu unterbinden und das Infektionsgeschehen abzuflachen. Nur wenn die 7-Tage-Inzidenz unter die Schwellenwerte sinkt, sind wieder Lockerungen möglich“, sagt Landrat Jochen Hagt. Mit Blick auf die weiterhin angespannte Situation in den oberbergischen Krankenhäusern macht er deutlich: „Es geht darum, die Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Die Auslastung der Kliniken ist in der Region nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau.“ Die ergriffenen Maßnahmen auf Bundes-, Landes- und Kreisebene zielten alle darauf ab, Kontakte und Ansteckungsquellen zu reduzieren: „Wir alle können mit unserem Verhalten dazu beitragen, Infektionsketten nicht entstehen zu lassen. Nach all den Monaten, die wir nun schon mit der Pandemie leben müssen, fällt es schwer, weiterhin Verzicht zu üben und die notwendigen Kontaktbeschränkungen zu beachten. Wir dürfen in unseren Bemühungen aber trotzdem nicht nachlassen. Das Virus verzeiht uns keine Ausnahmen oder Pausen.“
Infektionsgeschehen im Oberbergischen Kreis
Das Infektionsgeschehens bezieht sich nicht auf einen einzelnen Alters- oder Lebensbereich. Aktuell sind besonders die jüngeren bis mittleren Altersgruppen betroffen. Die nachvollziehbaren Ansteckungsketten gehen in großen Teilen auf den privaten Bereich zurück. Die Infektionen werden von dort in andere Bereiche getragen, beispielsweise in Betriebe und auch in Pflegeeinrichtungen. Durch den Distanzunterricht an den Schulen und die stark eingeschränkte Betreuung in den Kindertageseinrichtungen ist die Anzahl der Infektionen in diesen Bereichen gesunken. Weiterhin gibt es aber auch Infektionsketten im Zusammenhang mit den Notbetreuungen und in den Abschlussklassen, die weiterhin in Präsenz unterrichtet werden. Es gibt Ausbruchsgeschehen in drei Pflegeeinrichtungen in Radevormwald und Wiehl. Darüber hinaus sind mehrere Betriebe im Kreisgebiet von Ausbrüchen betroffen.
Die ansteckendere britische Virusmutante B.1.1.7 verbreitet sich auch im Oberbergischen Kreis verstärkt in den jüngeren Altersgruppen und bei den jungen Erwachsenen. Kaija Elvermann, Leiterin des Gesundheitsamtes des Oberbergischen Kreises, weist auch deshalb noch einmal darauf hin, wie wichtig die Einhaltung der grundlegenden Hygiene-Regeln ist: „Abstand halten, Maske tragen, Händehygiene und Lüften sind unabdingbar. Insbesondere bei Treffen in geschlossenen Räumlichkeiten sollte nach Möglichkeit eine medizinische Maske oder FFP2-Maske getragen werden. Die Virusvariante B.1.1.7 ist ansteckender als der Wildtyp des Virus. Schon bei einem kurzen Treffen können sich mehr Menschen infizieren, als dies beim Wildvirus der Fall ist. Umso wichtiger ist es, dass sich diejenigen impfen lassen, die bereits dran sind. Nämlich das Pflegepersonal in den Einrichtungen und all diejenigen, die nah am Menschen arbeiten, wie zum Beispiel Erzieherinnen und Erzieher.“