Da die Sieben-Tage-Inzidenz seit einigen Tagen im Oberbergischen Kreis stabil unter 35 liegt, greift ab heute, dem 13. Juni 2021, die Stufe 1 der Corona-Schutzverordnung NRW.
Das Land NRW gibt auf www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw einen Überblick über die Regelungen der Inzidenz-Stufen.
Die vollständigen und verbindlichen Vorgaben sind ausschließlich in der Corona-Schutzverordnung NRW aufgeführt!
Nachfolgend die vom Oberbergischen Kreis zusammengestellten Vorgaben.
Sofern in bestimmten Bereichen ein negatives Testergebnis erforderlich ist, sollte Folgendes beachtet werden:
- Das negative Testergebnis darf maximal 48 Stunden alt sein.
- Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von der Testpflicht ausgenommen. Ein entsprechender Nachweis muss vorgelegt werden
- Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht befreit.
- Unter www.obk.de/teststellen findet man eine Auflistung der zugelassenen Teststellen im Oberbergischen Kreis.