In den Impfstellen und im Impfmobil des Oberbergischen Kreises werden Drittimpfungen ab sofort bereits nach fünf Monaten angeboten. Eine Drittimpfung vor Ablauf der Fünf-Monats-Frist ist aber grundsätzlich auch möglich. Der Mindestabstand von vier Wochen muss dabei eingehalten werden.
Der Oberbergische Kreis bietet in seinen drei Impfstellen und im Impfmobil jetzt Drittimpfungen bereits nach fünf statt sechs Monaten an (Abstand zur Zweitimpfung bzw. zum letzten vollständigen Impfintervall). Drittimpfungen sind für Personen ab 18 Jahren möglich. Die Terminvereinbarung für die Impfstellen (Gummersbach, Hückeswagen und Waldbröl) unter www.obk.de/impfen wird kurzfristig entsprechend angepasst. Mit der Änderung folgt der Kreis einem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein- Westfalen.
Der gestern veröffentliche Landeserlass gibt zudem vor, dass insbesondere für schwer immunabwehrgeschwächte Personen die Drittimpfung auch bereits nach vier Wochen möglich ist. Hierdurch soll die bereits erfolgte Impfserie optimiert werden. Das MAGS erklärt in seinem Erlass, dass auch für alle anderen Personen eine Drittimpfung vor Ablauf der Fünf-Monats-Frist grundsätzlich möglich ist, aber nicht generell von der STIKO empfohlen wird. Der Mindestabstand von vier Wochen muss dabei eingehalten werden.
„Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es sich dabei generell um eine Regelung für Personen handelt, die aufgrund einer schweren Vorerkrankung ein vermindertes Immunsystem haben. Aus medizinischer Sicht erscheint es nicht sinnvoll, die Impfung bei Menschen mit einem gesunden Immunsystem schon so kurz nach der Zweitimpfung durchzuführen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist hier der empfohlene Zeitraum von ca. fünf Monaten bei Menschen unter 60 Jahren ausreichend, weil die Immunantwort länger aufrechterhalten wird. In diesen Fällen schützt die Impfung nach unserer Erfahrung zuverlässig vor schweren Krankheitsverläufen und Krankenhausaufenthalten“, sagt Kaija Elvermann, Leitung des Gesundheitsamtes des Oberbergischen Kreises.
[Aktualisierung, 15.12.2021, 12:55 Uhr]
Nach massiver Kritik schränkt die NRW-Landesregierung die Möglichkeit von Booster-Impfungen nur vier Wochen nach der letzten Spritze wieder stark ein. Bei einer Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus solle „im Regelfall“ ein Abstand von mindestens fünf Monaten zur Grundimmunisierung eingehalten werden, teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch mit. Der Mindestabstand von vier Wochen sei in „Einzelfallentscheidungen aufgrund einer medizinischen Indikation“ weiterhin möglich.