Derzeit sind 3.588 Personen aus dem Oberbergischen Kreis positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Aufgrund der stark steigenden Fallzahlen, kann sich die Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt verzögern.
Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises meldete heute 710 weitere laborbestätigte SARS-CoV-2-Fälle (PCR-Test) an das Landeszentrum Gesundheit (LZG) Nordrhein-Westfalen. Seit Beginn der Pandemie wurden im Oberbergischen Kreis 33.349 Personen positiv auf SARS-CoV-2 getestet (laborbestätigt durch PCR-Test). Davon konnten bereits 29.414 Personen als genesen aus der Quarantäne entlassen werden. Aktuell sind 3.588 Personen positiv auf das Virus getestet (laborbestätigt durch PCR- Test). Alle positiv getesteten Personen befinden sich in angeordneter Quarantäne.
Es ist eine weitere Person aus dem Oberbergischen Kreis verstorben, die zuvor positiv auf SARS- CoV-2 getestet worden war. Verstorben ist ein 71-jähriger Mann aus Reichshof. Seit Beginn der Pandemie sind im Oberbergischen Kreis 347 Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Virus getestet worden waren.
Lage im Oberbergischen Kreis im Kurzüberblick:
Stand der Fallzahlen: 28.01.2022, 00:00 Uhr
In Klammern: Veränderung zum Stand 27.01.2022, 00:00 Uhr
Sieben-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis: 1.184,4 (+121,8)
Positiv getestete Personen (PCR-Test) seit Pandemiebeginn: 33.349 (+710)
Von den positiv getesteten Personen (laborbestätigt durch PCR-Test) seit Pandemiebeginn sind:
• aktuell positiv getestet (in angeordneter Quarantäne): 3.588 (+284)
• bereits genesen und aus Quarantäne entlassen: 29.414 (+425)
• verstorben: 347 (+1)
Positiv getestete Oberbergerinnen und Oberberger (PCR-Test) in Krankenhäusern: 36 (-6)
Davon befinden sich:
• auf Normalstation: 26 (-4)
• auf Intensivstation ohne Beatmung: 3 (=)
• auf Intensivstation mit Beatmung: 7 (-2)
Personen in angeordneter Quarantäne: 5.048 (+404)
Quarantänepflichtige Personen nach Corona-Einreiseverordnung: 7 (+2)
Anzahl der aktuell positiv getesteten Personen (laborbestätigt durch PCR-Test) in den kreisangehörigen Kommunen:
Stand der Fallzahlen: 28.01.2022, 00:00 Uhr
In Klammern: Veränderung zum Stand 27.01.2022, 00:00 Uhr
Bergneustadt: 250 (+22)
Engelskirchen: 245 (+32)
Gummersbach: 689 (+8)
Hückeswagen: 288 (+46)
Lindlar: 315 (+35)
Marienheide: 190 (=)
Morsbach: 78 (-1)
Nümbrecht: 186 (+12)
Radevormwald: 281 (+51)
Reichshof: 204 (+11)
Waldbröl: 257 (+14)
Wiehl: 283 (+35)
Wipperfürth: 311 (+17)
Durch das Gesundheitsamt erfasst und informiert, aber in der Statistik noch keiner Kommune zugeordnet: 11 Personen (+2)
Kontaktaufnahme mit laborbestätigten Fällen verzögert sich
Aufgrund der stark steigenden Fallzahlen, kann sich die Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt verzögern.
Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises erfährt über die Labore von positiven PCR-Testergebnissen und nimmt in der Folge eigenständig Kontakt mit den Betroffenen auf! Die Kontaktaufnahme mit diesen laborbestätigten Fällen kann sich aktuell leider aufgrund der täglich massiv steigenden Zahl neuer Fälle um ein paar Tage verzögern.
Auf www.obk.de/faq informiert der Oberbergische Kreis unter anderem zum Vorgehen bei positiven Corona-Tests und zum Thema Quarantäne – auch mit kurzen Erklärvideos.
Um die Abläufe im Fallmanagement weiter zu beschleunigen wird bereits an einem kurzfristigen Ausbau der digitalen Strukturen gearbeitet. Wie bereits berichtet, ersetzt das Gesundheitsamt bei der Kontaktpersonen-Nachverfolgung (sofern möglich) aufwändige Anamnesegespräche bereits durch digitale Abfragen.
Corona-Test- und Quarantäneverordnung NRW ersetzt die individuelle schriftliche Quarantäneanordnung!
Für positiv getestete Bürgerinnen und Bürger sowie deren Haushaltsangehörige ersetzt die Corona-Test- und Quarantäneverordnung NRW die individuelle schriftliche Quarantäneanordnung.
Die Corona-Test- und Quarantäneverordnung NRW kann zur Vorlage beim Arbeitgeber oder in der Schule etc. verwendet werden. Enge Kontaktpersonen, für die vom Gesundheitsamt eine Quarantäne angeordnet wurde, erhalten eine schriftliche Ordnungsverfügung als Nachweis.
Bei Testung durch das Gesundheitsamt erhalten Sie das positive Laborergebnis online (Selbstauskunft Internetseite / App). Wichtig: Das Ergebnis ist nur für drei Wochen online abrufbar. Bei Testung in der Hausarztpraxis muss das Ergebnis individuell angefordert werden.
Informationen zu Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen nach §56 Abs. 1 und §56 Abs. 1a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) stellt das Innenministerium auf der Infoseite ifsg-online.de bereit.
Eine Beantragung kann über den Landschaftsverband Rheinland erfolgen. Die Übermittlung der erforderlichen Unterlagen an Arbeitgeber, Schule, LVR etc. erfolgt in eigener Zuständigkeit und wird nicht durch das Gesundheitsamt übernommen.