Große Hilfsbereitschaft für Geflüchtete aus der Ukraine

Auch in Wiehl sind die ersten Geflüchteten aus der Ukraine angekommen und bislang vor allem privat untergebracht. Wer weiteren Wohnraum bereitstellen möchte, kann sich an die Stadt Wiehl wenden.

Dank der großen Solidarität und aktiven Unterstützung durch Kirchengemeinden sowie Wiehler Bürgerinnen und Bürger konnte die Unterbringung innerhalb kurzer Zeit gelingen. Die Menschen wohnen nun in privaten Unterkünften, in Räumen der Kirchengemeinden und in Freizeitheimen.

Jetzt wurden die Regelungen zum Aufenthalt vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) vereinfacht. Es gelten nun für ukrainische Staatsbürgerinnen und -bürger folgende Regelungen:

  • Ukrainische Staatsangehörige, die sowohl ihre Unterbringung als auch ihre Versorgung aus privaten Mitteln sicherstellen, benötigen für eine visumsfreie Einreise nach Deutschland einen biometrischen Reisepass. Mit diesem können sie sich für 90 Tage in Deutschland aufhalten. Eine Verlängerung um weitere 90 Tage ist möglich. Hierfür ist zurzeit ein Antrag bei der Ausländerbehörde notwendig.
  • Wenn der Lebensunterhalt nicht aus privaten Mitteln sichergestellt werden kann, greift aktuell ein sogenanntes erleichtertes Verfahren nach § 24 Aufenthaltsgesetz für den weiteren Aufenthalt von ukrainischen Staatsangehörigen. Damit ist ein gesonderter Asylantrag nicht mehr erforderlich, sondern die ukrainischen Staatsangehörigen erhalten eine befristete Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von bis zunächst einem Jahr. Weiterhin können sie staatliche Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz beantragen und sind zum Familiennachzug berechtigt.

Ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits im Rahmen einer selbstorganisierten Unterkunft beispielsweise bei Freunden/Verwandten aufhalten, sollen zunächst in den Kommunen verbleiben und nicht zur Registrierung die Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW in Bochum (LEA) aufsuchen. Es ist ausreichend, wenn eine spätere Registrierung im Zuge der Antragstellung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfolgt.

Wer helfen oder Wohnraum für geflüchtete Menschen und Familien zur Verfügung stellen möchte, kann sich an die Stadt Wiehl wenden unter asyl@wiehl.de oder Tel. 02262 99-288.

Weitere Informationen auf den Seiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge BAMF.

Beitrag teilen:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert