Die bekannten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen inklusive der Masken- und Testpflicht an den Schulen des Landes greifen noch bis zum 2. April 2022. Nach dem Ende dieser Übergangszeit endet die Maskenpflicht, sodass die Schülerinnen und Schüler ab dem 4. April 2022 keine Masken mehr in den Schulen tragen müssen.
Die Landesregierung verlängert die Corona-Betreuungsverordnung zunächst bis zum 2. April 2022. Die Testungen an nordrhein-westfälischen Schulen sollen, im Einklang mit den bundesrechtlichen Vorgaben, noch bis zum Beginn der Osterferien unverändert fortgesetzt werden (Siehe Pressemitteilung des Landes NRW).
Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreis weist darauf hin, dass auch die bisherigen Absonderungsregelungen für den schulischen Bereich weiterhin gelten. Auf www.obk.de/faq informiert der Oberbergische Kreis unter anderem mit einem Erklärvideo zum Verfahren. Bei positivem Test im Rahmen der Schultestung besteht eine Meldepflicht. Die Schulen übermitteln positive Testergebnisse an das Gesundheitsamt. „Diese Vorgabe kann der aktuellen Fassung der Corona-Betreuungsverordnung entnommen werden. Ich möchte das deutlich hervorheben und weiteren Unsicherheiten aufgrund einer missverständlichen Presseberichterstattung in den vergangenen Tagen vorbeugen“, sagt Kaija Elvermann, Leitung des Gesundheitsamtes des Oberbergischen Kreises.
Das Gesundheitsamt des Oberbergischen bietet Schülerinnen und Schülern, die mittels Schnell- bzw. Selbsttest positiv getestet sind, nach wie vor einen PCR-Test an. Die entsprechenden Terminierungswege sind den Schulen bekannt und das freiwillige Angebot des Gesundheitsamtes wird auch gut angenommen.