Beim Zensus 2022 geben die befragten Bürgerinnen und Bürger zwar Auskunft und liefern Daten, doch sie bleiben dabei anonym.
Alle Personen, die mit der Erfassung von Daten betraut sind, sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Dies gilt auch für die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten und ebenso für die Mitarbeitenden der Erhebungsstelle im Oberbergischen Kreis. Die erhobenen Daten werden an das statistische Landesamt weitergegeben.
Der Oberbergische Kreis speichert keine der erhobenen Daten. Auch an andere Behörden werden keine Daten weitergegeben: So muss zum Beispiel jemand, der vergessen hat sich am neuen Wohnsitz anzumelden, kein Bußgeld befürchten, wenn er beim Zensus seine Daten zur Wohnsituation preisgibt. Das Statistische Landesamt Nordrhein- Westfalen bereitet die Daten auf und gibt sie in zusammenfassender Form weiter: Das bedeutet in der Regel, dass Blöcke von 1 km mal 1 km gebildet werden. Für diese Blöcke werden Einwohnerdaten gebündelt. Rückschlüsse auf einzelne Haushalte oder Adressen sind dann nicht mehr möglich.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf www.obk.de/zensus2022.