Abwässer privater Pools müssen sachgemäß entsorgt werden.
Auch in Haushalten mit eigenem Schwimmbecken beginnt jetzt die Badesaison. Häufig steht zuvor eine Grundreinigung an. Dazu muss das alte Wasser abgelassen werden und eine Filterrückspülung erfolgen. Eine massive Gefahr für die Umwelt entsteht, wenn die entstehenden Abwässer nicht ordnungsgemäß in die Schmutzwasserkanalisation geleitet werden, sondern auf direktem Weg in Bäche oder Teiche gelangen, oder – bei sogenannter Trenn- Entwässerung – über die Straßenentwässerung bzw. Regenwasserkanäle in Oberflächengewässer fließen.
Die im Badebetrieb verwendeten Chemikalien, insbesondere Chlor-Präparate, sind für die meisten Wasserlebewesen tödlich. Immer wieder werden deshalb Mitarbeitende des Umweltamtes des Oberbergischen Kreis zu Fischsterben gerufen, weil der Verdacht besteht, dass der unsachgemäße Umgang mit Schwimmbad-Abwasser die Ursache ist. Doch nicht nur die Fische sterben daran, auch eine Vielzahl von Wasserorganismen geht zugrunde. So ist die betroffene Wasserstrecke auf einige Zeit biologisch tot.
Wird der Verursacher ermittelt, droht ein Strafverfahren, denn ein solches Fehlverhalten stellt eine unerlaubte Gewässerbenutzung gemäß Wasserhaushaltsgesetz dar. Dies ist zu vermeiden, indem die Schwimmbadabwässer sachgemäß und unter Berücksichtigung der jeweiligen kommunalen Abwassersatzung entsorgt werden.
Nähere Auskunft gibt das Umweltamt des Oberbergischen Kreises. Weitere Informationen auf www.obk.de/umwelt.