Kreisverwaltung und Kommunen tauschten sich über das Infektionsgeschehen in den Städten und Gemeinden aus.
In der vierten und fünften Kalenderwoche fanden zwischen der Kreisverwaltung und den Bürgermeister/innen Gespräche zur individuellen Betrachtung der kommunalen Infektionslage statt.
Ziel der Kreisverwaltung war es zum einen, die jeweiligen spezifischen Ausbreitungen der Infektionen innerhalb der Kommunen darzustellen, zum anderen aber auch, die erfassten Infektionsdaten mit dem Wissen der Bürgermeister/innen und der Ordnungsämter vor Ort abzugleichen und daraus Erkenntnisse und Maßnahmen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens abzuleiten.
Betrachtet wurden der Fallzahlenverlauf, die regionale Verteilung der Infizierten unter Bezugnahme der Einwohnerdichte, der Altersverteilung und der SGB II-Quote sowie die Analyse der Infektionsumgebung und möglicher Infektionsketten von Anfang Oktober 2020 bis Ende Januar 2021.
Im Ergebnis zeichneten sich über die Fläche des Kreisgebiets immer wieder ähnliche Problemfelder und Schwerpunkte ab. In allen Gesprächen wurden Möglichkeiten der langfristigen und präventiven Maßnahmen, aber auch Notwendigkeiten von weiteren ordnungsrechtlichen Schritten diskutiert.
Bei den individuellen Betrachtungen wurde deutlich, dass es auffällige Infektionscluster in Bezug zur Besiedelungsdichte und zur SGB II-Quote gibt. Dort, wo sich viele Menschen in größeren Gemeinschaften regelmäßig miteinander treffen, finden Infektionen statt. In Wohngebieten mit mehrgeschossigen Häusern, mit engen Wohnverhältnissen, bei großen Familienverbänden, aber auch in einem Wohnumfeld mit einer schwierigen Lebenssituation sind verhältnismäßig mehr Fälle festzustellen, als in wenig besiedelten Außenbezirken sowie Wohngebieten mit Einfamilienhäusern.
Gerade einkommensschwache Menschen wohnen häufiger mit verhältnismäßig mehr Personen auf engerem Raum und arbeiten oft in Berufen, in denen die Abstands- und Hygieneregeln schwieriger einzuhalten sind oder Homeoffice nicht möglich ist.
Aus der belegten Erkenntnis, dass immer dort, wo mehrere Menschen zusammentreffen, das Infektionsrisiko deutlich erhöht ist, ergab sich für den Kreis die Notwendigkeit weitergehende Maßnahmen zu beschließen, um Begegnungen weiter zu reduzieren und bei erforderlichen Begegnungen die Infektionsgefahr z. B. durch das Tragen von Masken zu verringern (AV vom 05.02.2021).
Altersverteilung in den Kommunen
Kommunal unterschiedlich war auch das Durchschnittsalter der Infizierten. Auffällig war dabei, dass das Virus in einigen Kommunen vermehrt in „jüngeren Räumen“ (unter 40 Jahren) zu finden ist, in anderen wiederum vermehrt in „älteren Räumen“ (über 50 Jahren). In einigen Kommunen weicht das Alter der Infizierten von der durchschnittlichen Altersstruktur der Bevölkerung ab. In Kommunen mit einer Abweichung nach oben, waren häufig Alten- und Pflegeheime betroffen.
Infektionsumgebung
Die Analyse der Infektionsumgebungen zeigte kommunal übergreifend eine Übertragung der Infektion hauptsächlich in der häuslichen Gemeinschaft, aber auch in Pflege- bzw. Eingliederungshilfeeinrichtungen und am Arbeitsplatz in Unternehmen und Betrieben. Aufgrund des Analysezeitraums (Oktober bis Januar) sind kaum Infektionen in Kita und Schule sowie auf sonstige außerhäusige Veranstaltungen zurückzuführen. Der Eintrag der Infektionen in diesen Einrichtungen erfolgte über den privaten Bereich.
Es wurde deutlich, dass die Infektionsketten immer auch vor dem Hintergrund jeweiligen Rahmenbedingungen betrachtet werden müssen. Die Menschen bewegen sich in ihrem jeweiligen Sozialraum, wohnen dort, bringen ihre Kinder zur Schule, treffen sich mit Nachbarn, gehen in ihre Gemeinde zur Religionsausübung. Manchmal sind ganze Nachbarschaften bei einer Firma beschäftigt und/oder miteinander befreundet. Das Vertraute, der scheinbar geschützte Raum wird nicht als bedrohlich empfunden, daher werden die Menschen dort unvorsichtiger. Regeln die im öffentlichen Raum gelten, werden im privaten Raum nicht angewandt. So kann es zur Fluktuation des Virus in den unterschiedlichen Sozialräumen und Lebensbereichen kommen.
Zusammenarbeit von Ordnungsämtern und Kreispolizeibehörde
Unabhängig von den Einzelbetrachtungen wurde beobachtet, dass grundsätzlich nicht viele Verstöße gegen die Verordnungen zu verzeichnen sind. Der Großteil der Bevölkerung hält sich an die Coronaschutzmaßnahmen. Auf der Ebene der Kommunen gibt es allerdings immer wieder vereinzelte Schwerpunkte, die immer wieder – auch in der Bevölkerung – Thema sind. Gemeinsam mit den kommunalen Ordnungsämtern wurde vereinbart, in Absprache mit der Kreispolizeibehörde noch regelmäßiger Kontrollen in diesen Bereichen durchführen.
Prävention soll wichtiger Baustein werden
Darüber hinaus wird eine langfristige, präventive Vorgehensweise als zielführend angesehen. Grundlegende Hygiene- und Abstandsregeln sollen noch stärker in das Bewusstsein und den Alltag integriert werden. Die Erarbeitung von Schulungsprogrammen für Multiplikatoren und die anschließende Implementierung in relevanten gesellschaftlichen Bereichen ist geplant und wird aktuell durch das Gesundheitsamt vorbereitet. Hilfreich in diesem Zusammenhang ist der sogenannte „Corona-Knigge“, der den Kommunen bereits vom Kreis zur Weitergabe an Multiplikatoren übergeben wurde. Es handelt sich hierbei um einen „Kleinen Leitfaden für Jung und Alt“ zur Hygiene in Zeiten der COVID-19-Pandemie. Er wurde von der Hygiene Fachgesellschaften, die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) und die Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) entwickelt und behandelt mit einfachen Worten die wichtigsten Regeln der Hygiene, die Grundlagen der Übertragung und des Virus, das Verhalten in und außer Haus, praktisch und alltagstauglich. Der Corona-Knigge ist hier abrufbar.