Derzeit sind 446 Personen aus dem Oberbergischen Kreis positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Seit gestern gibt es 59 weitere Corona-Fälle im Kreisgebiet, damit steigt die Sieben-Tage-Inzidenz über 100.
Es werden derzeit 51 Personen stationär in Krankenhäusern behandelt, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden sind. Neun der 51 stationär behandelten Personen werden derzeit beatmet.
Oberbergischer Kreis verlängert Allgemeinverfügung
Der Krisenstab des Oberbergischen Kreises hat beschlossen, die noch bis zum 7. März 2021 geltenden Corona-Schutzmaßnahmen für das Gebiet des Oberbergischen Kreises an die ab dem 8. März 2021 geltende Corona-Schutzverordnung anzupassen und zunächst bis zum 14. März 2021 zu verlängern.
Der Oberbergische Kreis hat aus diesem Grund eine weitere Allgemeinverfügung veröffentlicht, die ab Montag, dem 8. März 2021 gilt und folgende Maßnahmen enthält:
• Kontaktbeschränkung für den öffentlichen Bereich wird auf den privaten Bereich übertragen: Zulässig ist die Zusammenkunft von max. zwei Haushalten bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen (Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind ausgenommen).
• Begrenzte Teilnehmerzahl und begrenzte Dauer von Versammlungen zur Religionsausübung.
• Bei der Nutzung von Fahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen muss eine medizinische Maske getragen werden.
• FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen sowie in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe.
Der verbindliche Wortlaut und die Ausnahmen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.
Oberstes Ziel bleibt die Reduzierung der Infektionen
„Nachdem die Inzidenz seit Jahresbeginn zunächst kontinuierlich gesunken ist, steigt die Inzidenz seit den letzten Tagen wieder an. Ursächlich hierfür ist die Ausbreitung v.a. der britischen Virusmutation B.1.1.7. Aktuell konnte bei 41% der derzeit aktiven Fälle im Oberbergischen Kreis eine Virusmutation nachgewiesen werden, verteilt über die gesamte Kreisfläche“, erklärt Landrat Jochen Hagt. „Die britische Mutation ist wesentlich ansteckender und verbreitetet sich somit schneller in der Bevölkerung. Zudem ist das Infektionsgeschehen nach wie vor diffus“, ergänzt die Leiterin des Gesundheitsamtes, Kaija Elvermann. Es sei daher weiterhin wichtig, sich – v. a. vor dem Hintergrund der aktuell beschlossenen Öffnungsschritte auf Landesebene – bewusst zu machen, dass jeder persönliche Kontakt ein potentielles Infektionsrisiko in sich berge und alle Bürgerinnen und Bürger gemeinsam durch die Einhaltung der AHA+L-Regeln zur Eindämmung des Virus beitragen könnten. „Unser Ziel muss weiterhin sein, das Infektionsgeschehen im Oberbergischen Kreis zu reduzieren und jedenfalls landesdurchschnittliche Inzidenzwerte zu erreichen, um auf dieser Basis Öffnungsschritte vollziehen zu können, wie sie aktuell zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und –präsidenten vereinbart wurden“, begründet der Landrat die Entscheidung. In Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW werden die bislang geltenden Maßnahmen daher nochmals um zunächst eine Woche verlängert. Eine Anpassung an die neue Corona-Schutzverordnung erfolgt insoweit, als dass jetzt im privaten Bereich eine Zusammenkunft von max. zwei Haushalten bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen zulässig ist, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt werden und Paare unabhängig von den Wohnverhältnissen lediglich als ein Hausstand gelten.
Angebot für kostenlose Schnelltests
Die geplanten Öffnungsschritte mit einer geänderten Teststrategie zu verknüpfen, hält Landrat Jochen Hagt für zwingend erforderlich. Noch warte der Oberbergische Kreis allerdings auf genauere Vorgaben des Landes NRW z. B. zu den Anforderungen, die Teststellen erfüllen müssen, oder zu den auszustellenden Bescheinigungen über negative Schnelltests. „Die Kreisverwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, möglichst rasch ein flächendeckendes Testangebot im Oberbergischen Kreis aufzubauen. Hierzu steht der Oberbergische Kreis bereits in Kontakt z. B. mit medizinischen Einrichtungen, Apotheken und weiteren privaten Anbietern“, so der Landrat. Sobald erste Teststellen zugelassen sind, wird der Oberbergische Kreis hierüber berichten.
Abstimmung über dezentrales Impfangebot läuft
Das Land NRW hat die Kreise und kreisfreien Städte angesichts des vermutlich ab April in größeren Mengen zur Verfügung stehenden Impfstoffs um Ausbau der Impfkapazitäten gebeten. Hierzu soll zuvörderst der Ausbau der bisherigen Impfzentren vorgesehen werden. Sofern die Räumlichkeiten in den bestehenden Impfstellen den Aufbau weiterer Impfstraßen nicht erlauben, aber auch in Flächenkreisen, kann entgegen früherer Landesvorgaben die Einrichtung einer weiteren Impfstelle in Betracht gezogen oder die Kooperation mit max. fünf Schwerpunktpraxen ermöglicht werden, so die Vorgaben des entsprechenden Erlasses des Landes NRW.
Unmittelbar nachdem das Land den Erlass veröffentlicht hatte, hatte der Oberbergische Kreis Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung, Kreisstelle Oberberg, des Hausärzteverbandes Oberberg sowie der Ärztekammer, Kreisstelle Oberberg, zu einer Abstimmung eingeladen. Es wurde vereinbart, dass die Kassenärztliche Vereinigung auf Bitte des Oberbergischen Kreises eine Abfrage unter ihren Mitgliedern durchführt, welche Ärztinnen und Ärzten am Betrieb einer Schwerpunktpraxis interessiert sind. Nachdem das Ergebnis der aktuell laufenden Abfrage vorliegt, soll entschieden werden, mit welchen, max. fünf Schwerpunktpraxen kooperiert werden soll. Kriterien für die Auswahl der Praxen sollen u. a. die örtliche Verteilung innerhalb der Kreisfläche sowie die Leistungsfähigkeit der Praxis sein.
Die Einrichtung einer zweiten Impfstelle des Impfzentrums des Oberbergischen Kreises wird von allen Beteiligten als nicht zielführend angesehen. Eine zweite Impfstelle müsste die gleichen, umfangreichen Vorgaben z. B. hinsichtlich der vorzuhaltenden Räumlichkeiten für die Aufbereitung des Impfstoffs, des Personals, der Logistik etc. wie die Impfstelle des Impfzentrums in Gummersbach erfüllen. Zudem sind die Kapazitäten des aufwendig hergerichteten Impfzentrums in Gummersbach bislang noch nicht einmal zur Hälfte ausgeschöpft und das aktuell zugeteilte Impfstoffkontingent für den Monat März ist bereits komplett für Termine im Impfzentrum in Gummersbach verplant. Überdies sollen nach den aktuellen Beschlüssen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und –präsidenten bereits ab Ende März/Anfang April die haus- und fachärztlichen Praxen umfassend in die Impfung einbezogen werden. „Ich begrüße es, dass das Land NRW den Kreisen nunmehr die Möglichkeit eröffnet hat, ein wohnortnäheres Impfangebot für die Bürgerinnen und Bürger vorzuhalten. Unser gemeinsames Ziel ist es, schnellstmöglich die vielen, leistungsbereiten Haus- und Facharztpraxen im Oberbergischen Kreis in die Impfungen vor Ort einzubeziehen“, fasst Landrat Jochen Hagt das Ergebnis der Abstimmung zusammen.
Lage im Oberbergischen Kreis im Kurzüberblick
Stand der Fallzahlen: 06.03.2021, 00:00 Uhr
In Klammern: Veränderung zum Stand 05.03.2021, 00:00 Uhr
7-Tage-Inzidenz im Oberbergischen Kreis: 100,3 (+7,7)
Laborbestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie: 8760 Personen (+59)
Von den laborbestätigten Fällen (positives Laborergebnis) sind:
• aktuell positiv getestet (in angeordneter Quarantäne): 445 Personen (+46)
• bereits genesen und aus Quarantäne entlassen: 8155 Personen (+11)
• verstorben: 160 Personen (+2)
Personen in angeordneter Quarantäne: 908 Personen (+39)
Anzahl der aktuell positiv getesteten Personen (laborbestätigte Fälle) in den kreisangehörigen Kommunen
Stand der Fallzahlen: 06.03.2021, 00:00 Uhr
Bergneustadt: 71
Engelskirchen: 35
Gummersbach: 60
Hückeswagen: 28
Lindlar: 17
Marienheide: 19
Morsbach: 6
Nümbrecht: 30
Radevormwald: 17
Reichshof: 22
Waldbröl: 43
Wiehl: 9
Wipperfürth: 71
Durch das Gesundheitsamt erfasst und informiert, aber in der Statistik noch keiner Kommune zugeordnet: 17 Personen