AstraZeneca: Ursprünglich vereinbarte Impftermine werden beibehalten

Nach einem Beschluss der Gesundheitsminister der Länder mit dem Bund können die Impfungen mit AstraZeneca fortgesetzt werden.

Nach einem Beschluss der Gesundheitsminister der Länder mit dem Bund können die Impfungen mit AstraZeneca fortgesetzt werden. Darüber informierte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gestern Abend die Kreise und kreisfreien Städte in NRW. Die Europäische Arzneimittelagentur ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Vorteile des Impfstoffs weiterhin gegenüber dem Risiko von Nebenwirkungen überwiegen. Zu impfende Personen sind jedoch über die neuesten Erkenntnisse und Hinweise aufzuklären.

Die zuständigen Bundesbehörden werden deshalb Aufklärungsunterlagen überarbeiten und den Ländern bzw. diese wiederum den Kommunen zur Verfügung stellen. Übergangsweise kann die erfolgte Aufklärung handschriftlich von dem aufklärenden Arzt vermerkt werden. So soll keine weitere Zeit in der Impfkampagne verloren gehen. Alle zu impfenden Personen werden ausdrücklich über mögliche Risiken aufgeklärt.

Der Oberbergische Kreis nimmt die Impfungen mit AstraZeneca heute wieder auf. Erst und Zweitimpfungen finden wie terminiert statt! Personen, die vor dem vorsorglichen Impfstopp bereits einen Impftermin für heute oder die kommenden Tage erhalten haben, können dies wie vereinbart wahrnehmen. Das Impfzentrum kontaktiert zudem alle Personen, deren Termin in den vergangenen Tagen aufgrund des vorübergehenden Impfstopps verfallen ist, um einen neuen Termin zu vereinbaren.

Personen, die ihren bereits vereinbarten Impftermin nicht wahrnehmen möchten, melden sich bitte im Impfzentrum ab. Dafür nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse, die das Impfzentrum in der Bestätigungsmail zur Terminvergabe als Kontaktadresse benannt hat.

Das Registrierungsportal unter www.obk.de/impftermin wird wieder freigeschaltet. Priorisierte Personen, die nach der Corona-Impfverordnung der Prioritätsgruppe 1 und Prioritäsgruppe 2 aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder einer Vorerkrankung angehören, können dann wieder ihr Impfinteresse bekunden. Der Oberbergische Kreis weist darauf hin, dass Personen mit Vorerkrankung noch keinen Termin erhalten und zu einem späteren Zeitpunkt eine Rückmeldung durch das Impfzentrum erhalten. Ebenso können über das Portal Anträge auf Gleichstellung gestellt werden.

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