Foto: Christian Melzer
Auch in diesem Jahr begrüßten die Musikanten der Siebenbürger Trachtenkapelle durch Drabenderhöhe ziehend den Mai mit Blasmusikklängen. Aus Rücksicht auf Konfirmationstermine muss der traditionelle Maifrühschoppen in diesem Jahr ausfallen.
Der 1. Mai ist ein gesetzlicher Feiertag in Deutschland und wird meist als „Tag der Arbeit“ bezeichnet. Die amtliche Bezeichnung in Deutschland ist durch Gesetze der einzelnen Länder geregelt. In Nordrhein-Westfalen lautet die offizielle Bezeichnung: „Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde“.