Seit dem 9. Februar 2022 gilt die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Es bleibt bei der 2G-Regel im Einzelhandel. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren werden immunisierten Personen gleichgestellt.
In der Gastronomie ist weiterhin die sogenannte 2Gplus-Regel maßgebend. Geboosterte Personen werden von der Testpflicht ausgenommen, sie brauchen in Bereichen, in denen 2Gplus gilt, keinen tagesaktuellen Test. Dasselbe gilt für Personen, die nach vollständiger Immunisierung von einer Infektion genesen sind. Weitere Ausnahmen nennt die aktuelle Coronaschutzverordnung. Darüber hinaus können Testungen nunmehr auch „vor Ort“ unter Aufsicht vorgenommen werden. Solche beaufsichtigten Selbsttests gelten dann beispielsweise für den Zutritt zu Fitness-Studios oder Restaurants.
Private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich sind weiterhin nur noch mit maximal zehn Personen zulässig, sofern alle Personen geimpft oder genesen sind. Entsprechend der Regelungen dürfen sich Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, bei privaten Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen.
Im Bereich von freizeitbezogenen Einrichtungen und Veranstaltungen bleiben die bestehenden 2G-Regelungen erhalten und gelten auch für den Einzelhandel. Zugang zu Geschäften haben demnach nur noch vollständig Geimpfte und Genesene. Davon ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang wird von den Geschäften stichprobenartig kontrolliert.
Das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag bleibt von Bedeutung. Daher gilt in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs, in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Wieder eingeführt wird die Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen und Versammlungen, sofern für sie keine 3G- oder 2G-Zugangsregelung gilt.
Über die geltenden Regelungen informiert das Land Nordrhein-Westfalen mit dieser Übersicht. Die Coronaschutzverordnung gilt bis einschließlich 9. März 2022. Häufig gestellte Fragen beantwortet der Kreis auf einer eigenen Seite. Die jeweils aktuelle Coronaschutzverordnung mit allen Vorschriften im Detail kann im Wortlaut hier heruntergeladen werden.
Aktuelle Allgemeinverfügungen des Oberbergischen Kreises sind im Wortlaut hier nachzulesen.
Lage im Oberbergischen Kreis im Kurzüberblick:
Stand der Fallzahlen: 11.02.2022, 00:00 Uhr
In Klammern: Veränderung zum Stand 10.02.2022, 00:00 Uhr
Sieben-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis: 1.675,4 (+7,0) Positiv getestete Personen (PCR-Test) seit Pandemiebeginn: 43.059 (+961)
Von den positiv getesteten Personen (laborbestätigt durch PCR-Test) seit Pandemiebeginn sind:
• aktuell positiv getestet (in angeordneter Quarantäne): 5.465 (-8)
• bereits genesen und aus Quarantäne entlassen: 37.242 (+969)
• verstorben: 352 (=)
Positiv getestete Oberbergerinnen und Oberberger (PCR-Test) in Krankenhäusern: 60 (+5)
Davon befinden sich:
• auf Normalstation: 50 (+3)
• auf Intensivstation ohne Beatmung: 2 (=)
• auf Intensivstation mit Beatmung: 8 (=)
Personen in angeordneter Quarantäne: 7.005 (+204) Quarantänepflichtige Personen nach Corona-Einreiseverordnung: 15 (+12)
Anzahl der aktuell positiv getesteten Personen (laborbestätigt durch PCR-Test) in den kreisangehörigen Kommunen:
Stand der Fallzahlen: 11.02.2022, 00:00 Uhr
In Klammern: Veränderung zum Stand 10.02.2022, 00:00 Uhr
Bergneustadt: 529 (+1)
Engelskirchen: 307 (-13)
Gummersbach: 913 (-17)
Hückeswagen: 291 (+12)
Lindlar: 327 (-23)
Marienheide: 303 (+5)
Morsbach: 173 (-1)
Nümbrecht: 295 (-8)
Radevormwald: 553 (+21)
Reichshof: 399 (-4)
Waldbröl: 508 (+18)
Wiehl: 451 (+3)
Wipperfürth: 407 (-2)
Durch das Gesundheitsamt erfasst und informiert, aber in der Statistik noch keiner Kommune zugeordnet: 9 (=)