Nach der Schiedsmannsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird ein Schiedsmann für die Dauer von 5 Jahren vom Rat der Gemeinde gewählt.
Nachdem die Amtszeit sowohl des Schiedsmannes Rolf Philipps wie auch des Stellvertreters Karl Diesem abgelaufen war, hatten sich beide dazu bereit erklärt, das Amt für weitere 5 Jahre zu übernehmen.
Da seitens der Stadtverwaltung, des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen und des Direktors des Amtsgerichtes Gummersbach keine Bedenken gegen eine Wiederwahl bestanden, wurde Herr Rolf Philipps, Mediascher Gasse 8, zum Schiedsmann für den Schiedsmannsbezirk Wiehl III – Drabenderhöhe – wiedergewählt. Ebenso beschloss der Rat der Stadt Wiehl auch die Wiederwahl von Karl Diesem, Verr 8, zum stellvertretenden Schiedsmann.
Schiedsmänner sind heute zuständig für den friedlichen Ausgleich von Interessen sowie für Streitigkeiten auf dem Gebiet des Nachbarschaftsrechts bzw. auf anderen zivilrechtlichen Gebieten. Daneben ist das Schiedsamt zuständig für Delikte, die im Normalfall wegen fehlenden öffentlichen Interesses im Rahmen des Privatklageverfahrens zu verfolgen sind (Körperverletzung, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, Sachbeschädigung und weitere).