Läuteordnung der Kirchengemeinde Drabenderhöhe:
Sonntagsgottesdienst 10 Uhr:
– nach dem 9-Uhr-Schlagen, mittlere Glocke 5 Minuten läuten lassen,
– um 9.50 Uhr bis zum Beginn des Gottesdienstes mit allen Glocken läuten.
– bei Beginn des „Vaterunsers“ mit der mittleren Glocke bis zum Satz „sondern erlöse uns von dem Bösen“ läuten.
Samstagabendgottesdienst 18.30 Uhr:
– 18.20 Uhr bis zum Beginn des Gottesdienstes mit allen Glocken läuten
– beim „Vaterunser“ – siehe Sonntag.
Hochzeiten:
– vor Beginn 10 Minuten mit allen Glocken läuten,
– beim „Vaterunser“ – siehe Sonntag
Beerdigungen:
– bei Mitteilung eines Sterbefalles:
– nach dem 9-Uhr-Schlag 5 Minuten mit der großen Glocke läuten.
– kommt die Benachrichtigung nach 9 Uhr morgens:
– am nächstmöglichen Werktag läuten.
– an Sann- und Feiertagen keine Totenglocke.
– vor Beginn der `Trauerfeier 10 Minuten die große und die mittlere Glocke läuten,
– während des Auszuges aus der Kirche nach der Trauerfeier, mit der großen Glocke läuten.
– falls das „Vaterunser“ während der Trauerfeier in der Kirche gebetet wird, siehe sonntags,
Heiligabend:
– eine Stunde vor Beginn des ersten Gottesdienstes, mit der mittleren Glocke 5 Minuten läuten.
– vor Beginn der Gottesdienstes 10 Minuten mit allen Glocken läuten.
-„Vaterunser“ – siehe Sonntag.
Silvester:
– 23.45 Uhr bis 23.57 Uhr das alte Jahr mit allen Glocken ausläuten.
– bis 24 Uhr kein Glockengeläut.
– ab 24 Uhr mit allen Glocken das neue Jahr 15 Minuten einläuten.
Läuten an Werktagen:
– Frühlauten: um 7 Uhr, 5 Minuten mit mittlerer Glocke
– Mittagläuten: um 12 Uhr, 5 Minuten mit mittlerer Glocke
– Abendläuten: um 19 Uhr, 5 Minuten mit mittlerer Glocke
– an Sonn- und Feiertagen ist das Früh- Mittag- und Abendläuten sowie wenn Gottesdienste und Amtshandlungen in diese Zeit fallen, gesperrt.
Uhrschlag:
– Der Uhrschlag (viertelstündlich/stündlich) ist an allen Tagen im Jahr von 22 Uhr bis 7.00 Uhr gesperrt.
– Bei allen anderen Veranstaltungen unserer Kirchengemeinde, geistliche Konzerte etc., mit allen Glocken 10 Minuten vor Beginn läuten. – „Vaterunser“ – siehe Sonntag.
Läuteordnung des Hilfsvereins „Adele Zay“ Drabenderhöhe:
Das Altenheim „Siebenbürgen Drabenderhöhe“ hat seitens der Heimatkirche der Siebenbürger Sachsen eine Glocke aus der aufgelösten Kirchengemeinde Mardisch geschenkt erhalten. Sie soll den aus Siebenbürgen nach Deutschland ausgewanderten und in Drabenderhöhe ansässigen Landsleuten als Heimatglocke dienen.
Die Glocke wird zu jedem in der Kapelle des Altenheims stattfindenden Gottesdienst geläutet (z.Z. freitags 16 Uhr). Es wird 30 Minuten vor Beginn des Gottesdienstes 5 Minuten geläutet. Unmittelbar vor Beginn des Gottesdienstes wird 10 Minuten geläutet. Ferner wird währen des Gebetes „Vaterunser“ geläutet.
Es wird zur Anzeige von Sterbefällen im Altenheim nach Feststellung des Todesfalles am morgen um 8,30 Uhr 5 Minuten geläutet.
Die Glocke wird auch alljährlich zu historisch wichtigen Tagen der Siebenbürger Sachsen geläutet. Es wird an folgenden Tagen geläutet: zum Gedenken der Russlandverschleppung am 13. Januar. Am Tag des Beginns der Evakuierung von mehr als 40.000 Landsleuten aus Nordsiebenbürgen und einigen Gemeinden von der Kleinen Kokel am 7. September, und am Gedenktag der Reformation durch Dr. Martin Luther am 31. Oktober. Das Geläute findet jeweils 17.50 Uhr statt und dauert 10 Minuten.
Weitere Anlässe werden auf Beschluss des Vorstandes festgelegt und mit der örtlichen Kirchengemeinde abgestimmt. Es wird danach getrachtet, dass das Geläute der Heimatglocke mit dem Geläute der Kirchengemeinde nicht zusammen fällt.