Am 13. September 1996 wurde mit der Kanzlermehrheit im Deutschen Bundestag durch das sogenannte Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz eine drastische Rentenkürzung für Spätaussiedler um insgesamt 40% für Beitragszeiten im Herkunftsgebiet und für Neuankömmlinge eine Rentenbegrenzung auf 588 Euro bei Einzelpersonen bzw. 870 Euro bei Ehepaaren beschlossen. Für die vielen in Drabenderhöhe lebenden Siebenbürger Sachsen war das ein Schock!
Die „Interessengemeinschaft gegen Fremdrentenkürzungen“ kämpft seither gegen die Benachteiligungen im Rentenrecht. In etwa 400 Verfahren wurde gegen die Rentenkürzung benachteiligter Spätaussiedler vorgegangen.
In einem Urteil vom 14. Dezember 1999 hat dann das Bundessozialgericht die Fremdrentenkürzung von 1996 als verfassungswidrig eingeschätzt und das Bundesverfassungsgericht aufgefordert, die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes zu prüfen. Ein Entscheidungstermin des höchsten deutschen Gerichts steht aber noch immer nicht fest.
Betroffenen, die einen Rentenbescheid unter Anwendung der 40%-Kürzung zugestellt bekommen, wird empfohlen, die als verfassungswidrig eingestufte Rentenkürzung innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat nach Zugang des Bescheides anzugreifen.
Rechtsanwalt Ernst Bruckner berichtet in der Siebenbürgischen Zeitung über den aktuellen Stand der Dinge.