Eine Eilverordnung des Bundes schickt auch die Hühner, Truthähne, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse im Oberbergischen Kreis ab Freitag wieder in den Stall. „Um das Federvieh vor der Ansteckung mit der Geflügelpest zu schützen, bleibt kein anderer Ausweg“, sagt der zuständige Dezernent, Dr. Christian Dickschen.
Die ursprünglich für den 1. März und dann für den 20. Februar vorgesehene generelle Aufstallungspflicht wird auf Freitag, 17. Februar 2006, vorgezogen, da in Norddeutschland die ersten wildlebenden Tiere, die von dem Virus befallen sind, entdeckt wurden. Die Schutzvorkehrungen gelten für alle Geflügelhaltungen – egal welcher Größe.
Abweichend von der generellen Stallpflicht darf Geflügel auch außerhalb geschlossener Ställe gehalten werden, wenn die Tiere unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Außerdem ist dann monatlich eine klinische tierärztliche Untersuchung des Geflügels notwendig. Das Ergebnis der Untersuchung muss ein Tierarzt dokumentieren.
Der Geflügelhalter muss der zuständigen Behörde das Halten seines Geflügels außerhalb eines geschlossenen Stalles unverzüglich melden und dabei den Standort und die Art der getroffenen Vorkehrung mitteilen. Brieftauben sind von der generellen Stallpflicht nicht betroffen.
Außerdem sind mit der Bundeseilverordnung Geflügelschauen und Veranstaltungen ähnlicher Art nur noch unter sehr strengen Voraussetzungen und nur noch auf Kreisebene zulässig.
Dieses Maßnahmepaket ist bis zum 30. April 2006 befristet.