Hobby-Tierhalter aufgepasst: Auch Höher Hühner müssen in den Stall

Zur Abwehr der Vogelgrippe gilt in ganz Deutschland ab sofort eine weitestgehende Stallpflicht für Geflügel. Eine entsprechende Eilverordnung ist am 19. Oktober nach einer Telefonkonferenz mit den Landesministerien erlassen worden, wie das Verbraucherschutzministerium mitteilte.

Das „Aufstallungsgebot“ gilt sowohl für gewerbliche als auch für Hobby-Tierhalter. Bis zu 25.000 Euro Bußgeld droht bei Zuwiderhandeln.

Die Tierseuchenexperten des Bundes und aller Bundesländer hatten sich am 18. Oktober in Bonn darauf geeinigt, diejenigen Gebiete auszuweisen, in denen risikoorientiert die Aufstallung des Geflügels angeordnet werden soll. Die jetzt in Kraft getretene Eilverordnung geht über diese Maßnahmen hinaus, weil sich das Risiko einer Verbreitung in Deutschland verstärkt hat.

„Das Geflügel muss in den Stall“, sagt Dr. Hans-Georg Franchy, Amtstierarzt für den Oberbergischen Kreis.


Dr. Hans-Georg Franchy, Amtstierarzt für den Oberbergischen Kreis.

Da die Vogelgrippe erstmals im europäischen Teil Russlands aufgetreten ist, hat Bundesminister Jürgen Trittin eine Eilverordnung erlassen, die am Samstag, 22. Oktober, in Kraft tritt. Aus der betroffenen Region werden Zugvögel auch in Deutschland erwartet. Die Stallpflicht soll helfen, das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

„Ab sofort spielt es keine Rolle mehr, wie viele Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse jemand hat, auch einzelne Tiere gehören in einen geschlossenen Stall“, weist Dr. Franchy auf die Verschärfung der bisher gültigen Verordnung hin. Als geschlossen gilt ein Stall, wenn er über vier Wände und ein Dach verfügt. Ausnahmen von der Stallpflicht sind nur unter strengen Auflagen möglich. In diesen Fällen muss sichergestellt werden, dass von oben kein Kot von Zugvögeln in den Auslauf fallen kann. Die Seiten sind beispielsweise mit Netzen so zu sichern, dass ein Kontakt zu Wildvögeln nicht möglich ist.

„Jeder, der sein Geflügel nicht in einem Stall unterbringen kann, muss das beim Veterinäramt umgehend anzeigen, oder eine Ausnahmegenehmigung beantragen“, sagt Dr. Franchy. Zusätzlich müssen Tiere, die nicht im Stall gehalten werden können, mindestens einmal monatlich vom Hoftierarzt untersucht werden, dies ist von den Haltern zu dokumentieren.

Für Bestände die eine Ausnahmegenehmigung mit Auflagen erhalten, werden zudem Blutuntersuchungen fällig. „Gerade für Halter weniger Tiere dürfte es aber relativ unproblematisch sein, diese unverzüglich aufzustallen. Sie müssen den Tieren ja auch sonst einen Schutz vor Füchsen oder sehr kalten Temperaturen bieten“, so Dr. Franchy. Mit Blick auf das gestiegene Risiko hält er es für vertretbar, dass das Geflügel bis zum 15. Dezember auf Auslauf verzichtet.

„Falls die Unachtsamkeit einzelner Geflügelhalter dazu beitragen würde, dass die Vogelgrippe im Kreis ausbricht, wären die Folgen wesentlich gravierender. Geflügel müsste getötet werden, Menschen müssten mit Einschränkungen rechnen.“

„Alle Mitarbeiter des Kreisveterinäramtes werden ab der kommenden Woche bei Außenterminen ganz besonders auf das Geflügel und seine Haltung achten“, kündigt der Leiter des Veterinäramtes an.

Für Geflügelhalter besteht eine Meldepflicht. Das Anmeldeformular finden Sie unter www.obk.de.

Hoher Sachschaden bei Verkehrsunfall zwischen Bielstein und Drabenderhöhe

Ein 40-jähriger Mann befuhr am 14. Oktober, 15:20 Uhr, mit einem Klein-LKW die L 321 aus Richtung Bielstein in Fahrtrichtung Drabenderhöhe. In einer lang gezogenen Rechtskurve geriet er mit der linken Seite des LKW auf den Fahrstreifen des Gegenverkehrs. Hier kam es zum Zusammenstoß mit dem PKW eines 55-jährigen Mannes, der die L 321 in Gegenrichtung befuhr. Durch den Zusammenstoß entstand ein Schaden von ca. 60 000 Euro. Die Fahrzeuginsassen blieben unverletzt.

Einbruchserie in Drabenderhöhe

Am Freitag, 7. Oktober, in der Zeit von 17.00 bis 22.00 Uhr, brachen bisher unbekannte Täter nach Aufhebeln der Terrassentür in ein Einfamilienhaus in Dahl, Im Dahler Feld, ein. Entwendet wurden eine Digitalkamera der Marke „Ricoh“ sowie Bargeld und Schmuck.

In der Zeit von Freitag, 7. Oktober, 18.45 Uhr, bis Samstag, 8. Oktober, 08.30 Uhr, drangen bisher unbekannte Täter in ein Einfamilienhaus in Drabenderhöhe, Herrenhofer Straße, nach Aufhebeln einer Balkontür ein. Da die Eigentümer noch in Urlaub sind, steht noch nicht fest, ob und was entwendet wurde.

Vermutlich die gleichen Täter brachen ebenfalls in der Herrenhofer Straße in ein weiteres Einfamilienhaus ein, indem sie eine Holztür aufbrachen. Auch hier steht noch nicht fest, ob Gegenstände entwendet wurden.

Am Montag, 10. Oktober, gegen 2.10 Uhr, wurde in der Zeithstraße der akustische Alarm an einem Schreibwarengeschäft ausgelöst, nachdem mehrere bisher unbekannte Täter die Eingangstüre aufgehebelt hatten. Sie erbeuteten etliche Stangen Zigaretten. Aufgrund der Alarmauslösung flüchteten sie in Richtung Engelskirchen. Zeugen beobachteten als Fluchtfahrzeug einen dunklen Pkw Opel Astra Kombi, dessen hinteres Kennzeichen abgedeckt war.

Hinweise bitte an das Kriminalkommissariat Gummersbach Tel. 02261 81990.

Feuerwehrübungen in Drabenderhöhe: „Bewusstlose Person auf dem Dach der Grundschule“ und „Feuer nach Schweißarbeiten“

Der Einsatzbefehl der Löschgruppe Drabenderhöhe am 1. Dienstsonntag im Monat Oktober lautete „Bewusstlose Person auf dem Dach der Grundschule“.

Kurze Zeit später war die Einheit mit zwei Einsatzfahrzeugen vor Ort. Nach erster Erkundung stieg der Angriffstrupp mit Hilfe der zweiteiligen Steckleiter zu der Person aufs Dach. Da diese auch nach einigen Minuten noch immer nicht ansprechbar war, musste eine Möglichkeit gefunden werden, die Person schonend nach unten zu befördern und dem Rettungsdienst zu übergeben.

Der Einsatzleiter entschied sich für eine Trage-Kippleiter. Dies ist die beste Möglichkeit einen bewusstlosen Menschen aus geringer Höhe zu retten. Für größere Höhen steht eine Drehleiter bereit.

Anschließend kam die zweite Einsatzmeldung: Feuer auf Dach nach Schweißarbeiten.

Um auf das ca. 10 Meter hohe Gebäude zu gelangen musste die 3-teilige Schiebleiter (Einsatzhöhe 12 Meter) aufgestellt werden. Der Angriffstrupp ging mit einem Hohlstrahlrohr vor. Unter Atemschutz eine schwierige Angelegenheit. Der zweite Trupp wurde nicht benötigt, da das Feuer nach kurzer Zeit gelöscht worden war. So konnte man nach geringer Einsatzzeit wieder abrücken.

Dies waren zum Glück nur zwei Übungen. Doch der Ernstfall kann jederzeit eintreten.

Sollten auch Sie Interesse haben anderen Menschen in Not zu helfen, schauen Sie einfach mal mittwochs ab 18.00 Uhr im Feuerwehrhaus Drabenderhöhe vorbei. Oder melden Sie sich telefonisch bei Einheitsführer A. Denni, Tel.: 02262-699748.

Eine Bilderserie finden Sie hier…

Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss

Am 07.10.2005 befuhr ein 23-jähriger Verkehrsteilnehmer mit einem Pkw gegen 18:11 Uhr die Kronstädter Gasse. Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurde anhand eines Drogenvortests festgestellt, dass der Pkw-Führer unter Drogeneinfluss stand. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.