Jeder dritte Autofahrer ist ein „Gurtmuffel“

Nachdem bei Verkehrskontrollen im oberbergischen Südkreis vor einigen Monate festgestellt wurde, dass ungefähr jede dritte Person im Pkw nicht angeschnallt war, wurden nun weitere Kontrollen durchgeführt.

Nach den erneuten Kontrollen berichtet die Polizei: „Es bleibt festzustellen, dass es weiterhin eine große Anzahl von „Gurtmuffeln“ gibt. Dies, obwohl jedem Fahrzeuginsassen bekannt sein dürfte, dass das Anlegen des Gurtes bei einem Verkehrsunfall Verletzungen verhindern bzw. Leben schützen kann. Es fällt auf, dass die 18-24-Jährigen nicht nur überproportional häufig der Gurtanlegepflicht nicht nachkommen, auch ist ihre Beteiligung an Verkehrsunfällen im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil sehr hoch“.

Polizeihauptkommissar Zimmermann kündigte weitere Kontrollen an.

Osterfeuer: Verbrennen von Abfällen verboten

Das Ordnungsamt der Stadt Wiehl weist darauf hin, dass Verbrennen von Abfällen privater Haushalte grundsätzlich verboten ist. Darunter fallen auch Gartenabfälle jeglicher Art (Baumschnitte, Sträucher etc). Für diese Art der Abfälle besteht die Möglichkeit diese über die braune Tonne oder die gesonderten Strauchschnitttermine des ASTOs entsorgen zu lassen. Die genauen Termine entnehmen sie bitte ihrem Abfuhrkalender.

Die einzige Ausnahme stellen so genannte Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer oder Martinsfeuer) dar, welche in erster Linie der Pflege des Brauchtums dienen und schon traditionell durch die Ortsgemeinschaften oder Vereine veranstaltet werden.

Viele freuen sich in diesen Tagen bereits auf ihr Osterfeuer und haben Holz und Reisig gesammelt. Da Osterfeuer auf überliefertem Brauchtum beruhen, bedürfen sie in NRW keiner besonderen Genehmigung. Erforderlich ist jedoch, dass sie traditionell veranstaltet werden und über das Ordnungsamt, Tel. 02262/99-216, bei der Kreisleitstelle angemeldet werden, damit die Feuerwehr nicht unnötig alarmiert wird. Die Sicherung durch eine Brandwache sollte für jeden Veranstalter selbstverständlich sein.

Da viele Tiere, die Holz- und Reisighaufen als Unterschlupf und Brutstätte nutzen, ist es ebenfalls wichtig, die Holzhaufen erst unmittelbar vor dem Abbrennen aufzuschichten oder sie zumindest vorher noch einmal umzuschichten. Die prinzipielle Erlaubnis für das Anzünden der Osterfeuer ist allerdings an die Voraussetzung gebunden, dass ausschließlich pflanzliche Rückstände verbrannt werden. Ein Osterfeuer darf nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden! Haus- und Sperrmüll gleich welcher Art hat aus Gründen des Immissionsschutzes in einem Osterfeuer absolut nichts zu suchen und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Drabenderhöher Friedhof wird erweitert

Der Drabenderhöher Friedhof wurde im Jahre 1993 um einen ersten Teilabschnitt in Richtung Dahl erweitert. Aufgrund dieser Erweiterung sind 74 Reihengräber und ca. 150 Familiengräber, zumeist 2-er Stellen geschaffen worden. Die Erweiterungsfläche wird bis Ende 2004 belegt sein. Der bestehende „Alte Teil“ des Friedhofes wird in nicht ausreichender Anzahl zurückgegebene Familiengräber haben, um zukünftig freie Belegungsflächen zur Verfügung zu haben. Eine zweite Erweiterung der Friedhofsfläche ist dringend notwendig, mit der Zielrichtung überwiegend Familiengräber anzulegen.

Auf einer Fläche von 5.500 qm entstehen 120 Reihengräber und 155 Familiengräber. Die Baukosten in Höhe von 150.000 Euro verschwinden zum überwiegenden Teil in der Erde, weil aufwändige Drainage- und Profilierungsmaßnahmen erforderlich sind. Die gesamte Friedhofsanlage wird zweckentsprechend parkähnlich angelegte Wege und Bepflanzungen erhalten. Den Friedhofbesuchern werden neue Wasserzapfstellen und Abfallplätze zur Pflege der Gräber zu Verfügung stehen. Der Eichenbestand oberhalb der Erweiterungsfläche bleibt erhalten und die gesamte Anlage, zur Einbindung des Friedhofes in die Landschaft, mit bodenständigen Gehölzen umrahmt.

Mit den eigentlichen Bauarbeiten wird Anfang März begonnen. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Sommer 2004 abgeschlossen sein.

Infos zur Beschaffung von Urkunden und Dokumenten aus Rumänien

Bei der Mitgliederversammlung der Landsmannschaft machte Günther Bartesch auf einige wichtige Dinge, bezüglich der Beschaffung von Urkunden und Dokumenten aus Rumänien, aufmerksam. Nachfolgend eine Zusammenfassung:

Deutsches Standesamtwesen – Ausländische Urkunden
Seit 1992 werden nur originale Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden mit den deutschen Übersetzungen akzeptiert. Oder eine beglaubigte Abschrift dieser Dokumente. Keine Fotos.

Geburtsurkunde
Jede (ledige) Person, die im Ausland geboren ist, hat eine original Geburtsurkunde zu besitzen.

Heiratsurkunde
Das Gleiche gilt bei verheirateten Personen, die im Ausland geheiratet haben und bis heute noch kein Familienbuch beim Standesamt beantragt haben.

Scheidung
Personen, die im Ausland geschieden worden sind und nicht wieder geheiratet haben sollten neben ihrer Geburtsurkunde auch das originale Scheidungsurteil mit der vom Amtsgericht vermerkten Rechtskraft besitzen.

Sterbeurkunde
Genauso betrifft es Personen, die verheiratet waren und deren Ehepartner im Ausland verstorben ist. Dort ist die originale Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners von Nöten. Wer diese Urkunden nicht besitzt, sollte sich umgehend persönlich darum bemühen. Diese Urkunden werden laut Abkommen mit Deutschland von jedem Standesamt in Europa an die jeweilige Person ausgehändigt. Für die Personen, denen es nicht möglich ist persönlich diese Urkunden zu beantragen und abzuholen, besteht die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen. Das Vollmachtsverfahren muss seit Januar 2003 auch in Siebenbürgen, Rumänien nach dem Haager Abkommen geschehen. Das bedeutet, dass über einen Notar und das jeweilige Landgericht die Vollmacht zu beantragen ist. Wer diese Urkunden besitzt, sollte prüfen, ob die Namen richtig geschrieben sind. Zum Beispiel Ecaterina statt Katharina, Mihai statt Michael, Georghe statt Georg. Wo es nicht richtig geschrieben ist, sollte es von jedem persönlich beim Standesamt per „Namenserklärung“ umgehend erledigt werden. Für weitere Informationen diesbezüglich steht jedem sein zuständiges Standesamt und auch Herr Bartesch zur Verfügung.

Renten-Neuberechnung der Auslandsarbeitszeiten
Die Besorgung der Unterlagen aus den rumänischen Archiven erweist sich als sehr schwierig. Dabei gelten dieselben Regeln wie im Standesamtwesen, wobei zu erwähnen ist, dass die Gebührenordnung eskaliert ist, was die Rumänischen Behörden anbelangt. Herr Bartesch bittet jeden, der nicht länger als 10 Jahre in Rumänien gearbeitet hat, erst zu prüfen, ob sich der Aufwand lohnt, die hier angesprochenen Dokumente zu beschaffen.

Terrassentür aufgehebelt

Am 21. Februar, zwischen 18:00 und 22:30 Uhr, brachen unbekannte Täter in ein Einfamilienhaus in Drabenderhöhe, Am Anfang, ein. Sie hebelten die Terrassentür auf und entwendeten aus einem Schrank drei Handys, 15 Armbanduhren, einen Laptop und eine Spiegelreflexkamera. Hinweise bitte an das Kriminalkommissariat Gummersbach, Tel.: 02261/8199-0.